Dekanat Bergstraße

Angebote und Themen

Herzlich Willkommen! Entdecken Sie, welche Angebote des Dekanates Bergstraße zu Ihnen passen. Über das Kontaktformular sind wir offen für Ihre Anregungen.

AngeboteÜbersicht
Menümobile menu

Diskussion um den Reformationstag

Soll der 31. Oktober in Zukunft ein gesetzlicher Feiertag sein?

bbiewAuch Kinder beteiligten sich am Thesenwettbewerb des Dekanats Bergstraße zum Reformationsjubiläum. Sie hätten sicherlich nichts gegen einen gesetzlichen Feiertag am 31. Oktober.

Anlässlich des 500. Reformationsjubiläums war der 31. Oktober erstmals und einmalig ein gesetzlicher Feiertag. Und das haben viele Christinnen und Christen genutzt. Nicht nur im Dekanat Bergstraße waren die Gottesdienste am Reformationstag gut bis sehr gut besucht. Die Synodalen des evangelischen Dekanats an der Dill setzen sich nun dafür ein, dass der Reformationstag generell zum gesetzlichen Feiertag in Hessen und Rheinland-Pfalz erklärt wird.

Im nächsten Jahr werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Hessen und Rheinland-Pfalz am Reformationstag wieder zu den Schulen und Arbeitsplätzen strömen, sollte es bei der bisherigen Regelung bleiben. Das Kirchenparlament des evangelischen Dekanats an der Dill hat einen Antrag verabschiedet, in dem es heißt: „Die Synode der EKHN möge sich bei den Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz dafür einsetzen, dass künftig der 31. Oktober eines jeden Jahres als staatlicher Feiertag eingeführt und begangen wird“.

Kulturelle Leistung und Impuls für Menschenrechte

Eine der Begründungen des Antrages der Dekanatssynode bezieht sich auf die kulturelle Leistung Luthers: Der geniale Bibelübersetzer Martin Luther sei zusammen mit seinem Team zum Schöpfer der (hoch-) und gesamt-deutschen Sprache geworden. Weiterhin sei Luther mit seiner Rede vor dem Reichstag zu Worms für wesentliche Grund- und Menschenrechte eingetreten: die Freiheit des Gewissens, des Glaubens, der Gleichheit der Menschen (vor Gott) und persönlichen Überzeugung. Zudem habe sich die Reformation zu einem Ereignis von europäischer Dimension entwickelt.

Bundesländer sind für Feiertagsregelung zuständig

Der Pressesprecher der EKHN, Volker Rahn. erklärt dazu: „Die hessen-nassauische Kirche begrüßt diesen Vorstoß.“ Er gibt allerdings zu bedenken, dass erst ein gesellschaftlicher Konsens darüber hergestellt werden müsse. Rahn bemerkt, dass in Deutschland die Länder für die Feiertagsregelungen zuständig seien. „Insofern liegt der Ball jetzt im Feld der Landesregierungen“, verdeutlicht der Pressesprecher.

Feiertage schützen

Gegenwärtig plädiert der Pressesprecher der EKHN allerdings dafür, die bisherigen Feiertage zu schützen und neu zu beleben. Pressesprecher Rahn nennt ein Beispiel: „Wir erleben etwa durch zunehmende Sonn- und Feiertagsöffnungen bei Geschäften, dass hier ein viel näher liegender Handlungsbedarf besteht.“ Abschließend fasst Volker Rahn zusammen: „Also: Erst mal das Bestehende schützen, und dann vielleicht nach einer umfassenden gesellschaftlichen Diskussion auch für einen neuen Feiertag einstehen.“

Nutzen Sie die Kommentarfunktion und diskutieren Sie mit. Soll der Reformationstag dauerhaft gesetzlicher Feiertag werden?

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top