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Wegweisende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Sonntagsschutz hat Recht

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Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt die schriftliche Begründung für sein Urteil vom 11. November 2015 zu sonntäglichen Ladenöffnungen vorgelegt. Das stärkt nach Ansicht des Rechtsanwalts Dr. Friedrich Kühn die Position der Sonntagsschützer.

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Bei dem Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts ging es um einen Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Eching in Bayern und der Gewerkschaft ver.di, die von Rechtsanwalt Kühn vertreten wurde. Die bundesweite Bedeutung des Urteils fasst der Ver.di-Anwalt so zusammen.

„Die bisherige Rechtsprechung des BVerwG, wonach es für die Zulässigkeit einer Sonntagsöffnung aufgrund einer Veranstaltung genügt, dass die Anlassveranstaltung einen erheblichen Besucherstrom auslöst, wird dem verfassungsrechtlichen Schutz der Sonn- und Feiertage nicht hinreichend gerecht und verlangt eine weiterführende Einschränkung.

Eine Sonntagsöffnung mit uneingeschränktem Warenangebot aus Anlass einer Veranstaltung (Markt) ist nur zulässig, wenn die Veranstaltung selbst für den Sonntag prägend ist. Die Sonntagsöffnung darf also nach den gesamten Umständen lediglich als Annex (= Anhang, Anmerk. d.Red.) zur Anlassveranstaltung wahrgenommen werden.

Eine prägende Wirkung setzt regelmäßig voraus, dass die Veranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen würde als die alleinige Sonntagsöffnung. Dieser Einschätzung muss auch bei erstmals stattfindenden Ereignissen eine schlüssige und vertretbare Prognose zugrunde liegen.“

Konkret, nachvollziehbar, überprüfbar

Das bestätigt die Position der Allianz für den freien Sonntag, die immer wieder kritisiert hatte, dass Anlässe für verkaufsoffene Sonntage vielfach frei erfunden worden seien. Angesichts der FDP-Forderung, in Hessen den Anlassbezug für verkaufsoffene Sonntage ersatzlos zu streichen, hatte der Bergsträßer Dekan Arno Kreh erklärt: „Es müssen konkrete, nachvollziehbare und überprüfbare Anlässe sein.“ Keine Kommune sei gehalten, die Möglichkeit von vier verkaufsoffenen Sonntagen auszuschöpfen. „Einen Anlass gibt es hier und dort vielleicht auch nur einmal im Jahr“.

Das Evangelische Dekanat Bergstraße hatte in den vergangenen Jahren mit vielfältigen Aktionen auf den besonderen Wert des freien Sonntags aufmerksam gemacht. Er diene der Besinnung, der Erholung, der Muße, biete die Möglichkeit, gemeinsame freie Zeit mit der Familie und mit Freunden zu verbringen und dürfe deshalb nicht der Ökonomisierung zum Opfer fallen. Inzwischen sind die Kommunen in der Region Bergstraße mit Sonntagskommerz zurückhaltender. Die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage ist zurückgegangen.  

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