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Sonntagsschutz hat Recht

Verkaufsoffene Sonntage nur unter Bedingungen

bbiewSonntagskommerz ist an Bedingungen geknüpft

Das Evangelische Dekanat Bergstraße hat an alle Kommunen in der Region appelliert, bei verkaufsoffenen Sonntagen die jüngste Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu berücksichtigen. „Das oberste Verwaltungsgericht in Deutschland hat deutlich gemacht, dass für sonntägliche Ladenöffnungen klar definierte Kriterien erfüllt werden müssen“, sagte Dekan Arno Kreh.

Über die nach dem hessischen Ladenöffnungsgesetz maximal möglichen vier verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr könnten die Kommunen nicht einfach frei verfügen. Vielmehr seien die Ausnahmegenehmigungen an Bedingungen geknüpft, so Arno Kreh. Der Bergsträßer Dekan unterstützt damit eine Initiative der Allianz für den freien Sonntag in Hessen, die in einem Schreiben an alle hessischen Kommunen darauf hinweist, dass nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung eine Veranstaltung wie Feste, Messen oder Märkte allein nicht ausreiche, um einen verkaufsoffenen Sonntag zu ermöglichen.

Anlass mit "prägender Wirkung"

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November vergangenen Jahres entschieden, dass eine sonntägliche Ladenöffnung nur dann zulässig sei, wenn die Anlassveranstaltung für den Sonntag selbst prägend sei. Eine prägende Wirkung setze voraus, dass die Anlassveranstaltung von sich aus mehr Besucher anziehe als der alleinige verkaufsoffene Sonntag.  Dem muss laut Bundesverwaltungsgericht eine nachvollziehbare Prognose über Besucherströme zugrunde liegen. Sei die Verkaufsfläche der geöffneten Geschäfte ungleich größer als die Fläche der Veranstaltung, die als Anlass für die Sonntagsöffnung diene, spreche dies gegen eine prägende Wirkung.

Gemeinsame Zeit am freien Sonntag

„Kommunen, die die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts berücksichtigen, haben damit Rechtssicherheit. Für alle Beteiligten lästige und zeitraubende Gerichtsverfahren hätten sich dann erübrigt“, sagte Kreh, der zugleich betonte, dass das Evangelische Dekanat Bergstraße noch nie gegen einen verkaufsoffenen Sonntag juristisch geklagt hat. „Wir sind keine Prozesshansel und wollen auch keine werden. Wichtig ist uns aber, dass wir ein Bewusstsein für den Wert des freien Sonntags schaffen. Dieser Tag ist eben kein Werktag. Den Sonntag wollen wir nicht verkaufen und nicht kommerzialisieren. Er dient der Besinnung, der Muße, der Erholung und der gemeinsamen Zeit mit Familie und Freunden.“

Das Schreiben der Allianz für den freien Sonntag an die hessischen Kommunern finden Sie im Wortlaut hier

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