Jede Stimme zählt
400 Sitze in 44 Gemeinden
EKHN25.05.2021 bbiew Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
EKHNVon Nordheim im Westen bis Affolterbach im Osten, von Seeheim-Malchen im Norden bis Gorxheimertal im Süden - in diesen 44 Gemeinden werden neue Kirchenvorstände gewählt.„Jede Stimme zählt, ganz gleich ob sie im Wahllokal bzw. per Briefwahl abgegeben wird oder per Online-Wahl oder allgemeiner Briefwahl für alle“, sagte Dekan Kreh. Bei letzterer Wahlform erhielten alle Wahlberechtigten die Unterlagen zur Briefwahl automatisch zugestellt. Im Dekanat Bergstraße haben sich nach seinen Angaben 25 Gemeinden für die allgemeine Briefwahl entschieden, zehn für die Online-Wahl und neun für die Urnenwahl im Wahllokal einschließlich der Möglichkeit, den Wahlzettel per Brief abzuschicken. In den Wahllokalen gelten besondere Hygienestandards.
Gemeinde gestalten
„Die Wahl zum Kirchenvorstand ist praktizierte Demokratie in der Evangelischen Kirche. Die Mitglieder des Kirchenvorstands können die Gemeinde gestalten und prägen“, betonte Arno Kreh. Es gebe kaum ein Wahlamt, in dem man innerhalb kurzer Zeit so viel bewegen könne wie als Kirchenvorsteher oder Kirchenvorsteherin. Der Kirchenvorstand sei das Leitungsgremium der Gemeinde, das für alle Personalangelegenheiten zuständig sei etwa in der Kindertagesstätte. Er entscheide, ob ein Kirchengebäude renoviert oder wie das Gemeindehaus genutzt werde. Er verwalte das kirchliche Vermögen und gebe Impulse für das Gemeindeleben. Nicht zuletzt wähle der Kirchenvorstand den Pfarrer oder die Pfarrerin.
Für die demokratische Struktur der EKHN seien die Gemeinden entscheidend. „Nach ihren Amtsantritt wählen die neuen Kirchenvorstände jeweils Delegierte in die Dekanatssynode, die wiederum die Mitglieder der Kirchensynode bestimmt, des obersten Gremiums der Landeskirche“, erklärte Arno Kreh, der zugleich betont: „Wer in den Kirchenvorstand gewählt wird, muss kein Alles-Könner sein.“ Der Kirchenvorstand als Gremium trage zwar Verantwortung für das Ganze. Wer aber eher eine Neigung zur Kinder- und Jugendarbeit habe, müsse nicht auch zwingend im Finanzausschuss mitarbeiten und umgekehrt. Kirchenvorstände in der EKHN werden für sechs Jahre gewählt. Die neue Amtsperiode beginnt am 1. September 2021.
Jugend im KV
Wahlberechtigt sind alle Evangelischen ab 14 Jahren, gewählt werden können evangelische Gemeindemitglieder ab 18 Jahren sowie Jugendvertreter zwischen 14 und 17 Jahren. Sie haben volles Mitspracherecht, bekommen wie alle anderen sämtliche Unterlagen, aber erst mit Volljährigkeit auch das Stimmrecht. Damit macht es die EKHN zum zweiten Mal möglich, dass Jugendliche mit Rede- und Antragsrecht aktiv am Entscheidungsprozess der Leitung der Gemeinde mitwirken können. Erstmals gab es bei der vorhergehenden Wahl im Jahr 2015 so genannte Jugenddelegierte. Bei der diesjährigen Wahl wollen im Bergsträßer Dekanat mit Beedenkirchen, Bickenbach, Bürstadt, Bobstadt, Gadernheim, Hofheim, Hüttenfeld, Reichenbach und der Viernheimer Auferstehungsgemeinde neun Gemeinden junge Menschen für die Arbeit im Kirchenvorstand gewinnen.
Die Zahl der Kirchenvorsteher/innen variiert je nach Gemeindegröße. In kleineren Gemeinden wie Affolterbach, Gorxheimertal oder Schönberg-Wilmshausen hat der Kirchenvorstand jeweils vier Mitglieder, in größeren Gemeinden wie Zwingenberg oder der Lampertheimer Lukasgemeinde sind es 14 bzw. 16.
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