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Evangelische Kirche für landesweiten Sonntagsschutzbericht

Die Fakten müssen auf den Tisch

Für die Gratis-Sonntagsbrezel müssen andere sonntags arbeiten

Nach dem Beispiel des Landkreises Bergstraße hat die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) einen Sonntagsschutzbericht für die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz gefordert. „Wir würden uns sehr freuen, wenn der Bergsträßer Sonntagsschutzbericht Schule macht. Denn die Fakten zur Sonntagsarbeit müssen auf den Tisch“, erklärte der Dekan des Evangelischen Dekanats Bergstraße Arno Kreh.

„Ein Sonntagsschutzbericht wird zeigen, ob die bisherigen gesetzlichen Regelungen in Rheinland-Pfalz und Hessen den Sonntag ausreichend schützen“, hatte die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten, Ulrike Scherf, die Initiative der evangelischen Landeskirche begründet. Die im vergangenen November vorgestellte Untersuchung des Kreises Bergstraße bezeichnete sie dabei als „Vorbild für die Bundesländer“.

Der Bergsträßer Sonntagsschutzbericht geht auf eine Initiative des Evangelischen Dekanats zurück, das Aufschluss darüber haben wollte, wie viele Menschen im Kreisgebiet ständig, regelmäßig oder sporadisch von Sonntagsarbeit betroffen sind. Die Abfrage hatte unter anderem ergeben, dass im Jahr 2011 insgesamt 46 verkaufsoffene Sonntage veranstaltet wurden. Zieht man die Advents-, Oster-, und Pfingstsonntage ab, an denn die Geschäfte grundsätzlich nicht öffnen dürfen, war im Kreis Bergstraße rechnerisch jeder Sonntag ein Kommerzsonntag.

Angaben darüber, wie viele Beschäftigte im Einzelhandel sonntags arbeiten mussten, konnte der Kreis nicht machen, weil die für die verkaufsoffenen Sonntage zuständigen Kommunen keine Erhebungen machen. „Wenn man in Betracht zieht, dass der freie Sonntag Verfassungsrang hat, das Grundgesetz den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe schützt, dann verwundert es schon, dass es keine nachprüfbaren Zahlen für Sonntagsarbeit im Einzelhandel gibt“, betonte Dekan Kreh.

In seinem Sonntagsschutzbericht hatte der Kreis Bergstraße ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es für verkaufsoffenen Sonntage besondere  Anlässe wie Messen oder Märkte geben müsse. Die aktuelle Forderung des hessischen Einzelhandelsverbandes, Sonntagsöffnungen nicht mehr an bestimmte Anlässe zu binden, bewertete Arno Kreh als Eingeständnis, dass es für die vielen Sonntagsöffnungen gar nicht genügend gesetzeskonforme Begründungen gebe. Deshalb seien in der Vergangenheit Anlässe oft frei erfunden worden. Nach gerichtlicher Überprüfung sei deshalb auch der verkaufsoffene Palmsonntag in Darmstadt im vergangenen Jahr im Nachhinein für rechtswidrig erklärt worden. Auch steht nach Überzeugung des Bergsträßer Dekans für viele kleine Geschäfte bei verkaufsoffenen Sonntagen der Ertrag in keinem Verhältnis zum Aufwand.

Der freie Sonntag diene der Besinnung etwa durch Besuch des Gottesdienstes, aber auch der Erholung und der Muße. Er biete die Möglichkeit, Sport zu treiben, Hobbies nachzugehen und vor allem gemeinsame freie Zeit mit der Familie und mit Freunden zu verbringen. Der Sonntag dürfe nicht der Ökonomisierung zum Opfer fallen, forderte Dekan Kreh.

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