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Kreis Bergstraße legt Sonntagsschutzbericht vor

Fast jeder Sonntag ist Shopping-Sonntag

Erstmals hat der Kreisausschuss des Landkreises Bergstraße einen Sonntagsschutzbericht vorgelegt. Der Bericht geht auf eine Initiative des Evangelischen Dekanats Bergstraße zurück, das Aufschluss darüber haben wollte, wie viele Menschen im Kreisgebiet ständig, regelmäßig oder sporadisch von Sonntagsarbeit betroffen sind.

Nach knapp einem Jahr liegt der Sonntagsschutzbericht jetzt vor. Er ist nach Auffassung des evangelischen Dekanats mit 29 Seiten plus Anhängen sehr umfangreich ausgefallen. „Der Kreisausschuss hat sich erkennbare Mühe gegeben. Doch der Informationswert zu der Anzahl der Menschen, die sonntags arbeiten müssen, bleibt doch gering“, sagte der kommissarische Dekan Hermann Birschel in einer ersten Stellungnahme. So habe der Kreisausschuss einräumen müssen, dass die Abfrage bei allen Kommunen im Kreis keine verwertbaren Ergebnisse gebracht hätten, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen.

Dies führt der Kreisausschuss vor allem auf die „unübersichtliche Rechtslage“ zurück, weil verschiedene Behörden und unterschiedliche Verordnungen und Gesetze Sonntagsarbeit regelten und dafür wiederum unterschiedliche Stellen auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene zuständig seien. „Es ist schon bemerkenswert, dass das Verbot der Sonntagsarbeit zentral im Grundgesetz verankert ist und damit Verfassungsrang hat , aber für die zugelassenen Ausnahmen für Sonntagsarbeit gibt es die unterschiedlichsten rechtlichen Grundlagen, die sich zudem noch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden“, so Herman Birschel.

Die Zahl der Erwerbstätigen an Sonn- und Feiertagen konnte der Kreisausschuss deshalb nur schätzen. Er hat die Angaben des Hessischen Statistischen Bundesamtes zur Sonntagsarbeit in ganz Hessen auf die Einwohnerzahl des Kreises Bergstraße herunter gerechnet und kommt damit auf 35.647 Menschen, die im Kreis Bergstraße ständig, regelmäßig oder gelegentlich sonntags arbeiten müssen. Nach der Schätzung sind es 4.253, die ständig und 13.986, die regelmäßig sonntags arbeiten.

Nach Ansicht des Evangelischen Dekanats sind die Angaben zu den verkaufsoffenen Sonntagen im Kreisgebiet aufschlussreich. So habe es im Jahr 2011 insgesamt 46mal sonntägliche Ladenöffnungen gegeben. „Zieht man die Adventssonntage, den Oster- und Pfingstsonntag ab, an denen grundsätzlich keine Ladenöffnungen erlaubt sind, dann war im Kreis Bergstraße rechnerisch an jedem Sonntag in einer Kommunen ein Shopping-Sonntag. Damit ist der verkaufsoffene Sonntag keine Ausnahme mehr und damit können wir nicht einverstanden sein“, betonte Pfarrer Birschel.

Das Dekanat begrüßt es, dass der Kreisausschuss ausdrücklich auf Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt hinweist, dass in diesem Jahr den verkaufsoffenen Palmsonntag in Darmstadt im Nachhinein für rechtswidrig erklärt hatte. Wörtlich heißt es im Sonntagsschutzbericht: „Die Freigabe eines Sonntags, bei der die Sonntagsöffnung den Hauptzweck (Hervorh. i. Original) darstellt und ein Markt nur veranstaltet wird, um die formellen Voraussetzungen für die Sonntagsöffnungen zu schaffen, ist unzulässig“. (Hervorh. i. Original). Das Darmstädter Urteil hat offenbar auch nach Auffassung des Kreisausschusses Folgen für die Bergstraße. „Das werte ich als deutliche Mahnung an die Kommunen, keine Anlässe für verkaufsoffene Sonntage zu erfinden oder Alibi-Veranstaltungen durchzuführen. Denn dann wären die Sonntagsöffnungen nach der jüngsten Rechtsprechung rechtlich unzulässig“, so Hermann Birschel.

Auffällig ist die Passage des Sonntagsschutzberichtes zum Paragraphen 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes. Es regelt die Möglichkeit, an 40 Sonntagen im Jahr Verkaufsstellen für Reisebedarf, Sportartikel, Souvenirs oder Devotionalien in Kur-, Ausflugs, Erholungs- und Wallfahrtsorten offen zu halten. Elf Kommunen im Kreis Bergstraße – das sind Bensheim-Auerbach, Fürth, Grasellenbach, Hirschhorn, Lautertal, Lindenfels, Lorsch, Neckarsteinach, Rimbach, Wald-Michelbach und Zwingenberg - haben dies beantragt und genehmigt bekommen. Tatsächlich aber machen davon nur eine Verkaufsstelle in Lorsch und vier in Hirschhorn Gebrauch. Der Bedarf für das so genannte Privileg der Orte mit hohem Besucheraufkommen, sonntags Verkaufsstellen zu öffnen, scheint nicht sonderlich ausgeprägt zu sein.

Besonders gefreut hat das Evangelische Dekanat das Vorwort zum Sonntagsschutzbericht. Der Kreisausschuss erinnert darin an das Dekret von Kaiser Konstantin, der im Jahr 321 den Sonntag erstmals zum arbeitsfreien Tag erklärt hatte. Hermann Birschel: „Das sehen wir als späte Frucht unserer Kundgebung vor der Heppenheimer Heilig-Geist-Kirche am 3. März 2011 zum 1690. Jahrestag des freien Sonntags“

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