Dekanat Bergstraße

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Handreichungen der EKHN

Gegen Missbrauch vorgehen

© Getty Images, Stanislav OstranitsaGrenzüberschreitungen hinterlassen Verletzungen.

Bei der jüngsten Synodentagung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) war das Vorgehen gegen sexuellen Missbrauch das zentrale Thema. Auch die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) engagiert sich mit zahlreichen Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt. Wie und wo finden Betroffenen Unterstützung?

Als Kirche möchte die EKHN zum Wohl von Leib, Seele und Persönlichkeit von Menschen beitragen. Deshalb wiegt es in der Kirche besonders schwer, wenn Menschen sexuell missbraucht werden. Ihnen wird schlimmer Schaden zugefügt. Aus diesem Grund veranlasst die EKHN alles Mögliche, um die Vorgänge aufzuklären und für die Zukunft derartiges zu verhindern.

Prävention durch Information

In der EKHN gelten strenge Bestimmungen gegen Mobbing, sexuelle Belästigung und Missbrauch. Deshalb haben die kirchlichen Dienststellen die Handreichungen mit den Bestimmungen und Ansprechpersonen zu diesem Thema erhalten. Die Broschüren sind hier online abrufbar:

Handreichung zum Umgang mit Konflikten, Mobbing, Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt (PDF)

Handreichung zu Fragen des Kinderschutzes und der Kindeswohlgefährdung für Träger kirchlicher Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (PDF)

Erste Empfehlungen nach einem Übergriff

Nach sexualisierter Gewalt empfinden viele Opfer großes Entsetzen und Unsicherheit. Empfehlungen geben erste Impulse, um mit dem Geschehen umzugehen und um zu handeln. 

Hilfe nach einem sexuellen Übergriff

Vorfälle melden

Die Kirchenleitung ermutigt Menschen, die in der Vergangenheit in einer Einrichtung der EKHN Opfer solcher Übergriffe geworden sind, Kontakt aufzunehmen. Sie können sich entweder an die Polizei oder eine kirchlichen Person ihres Vertrauens oder an die zentrale Ansprechpartnerin der EKHN für Opfer von Mobbing und sexueller Belästigung wenden:


Zentrale Konfliktbeauftragte
www.chancengleichheit-ekhn.de/kontakt
Tel.: 06151/ 405 414

So handelt die EKHN bei einem Verdacht

Wenn der Verdacht sexuellen Missbrauchs bekannt wird, schaltet die EKHN grundsätzlich die Staatsanwaltschaft ein, außer wenn das Opfer dieses Vorgehen im Falle von sexueller Belästigung ausdrücklich ablehnt. Damit will die EKHN eine gründliche, sachbezogene und unabhängige Prüfung der Vorwürfe erreichen.

Eine Person, die des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird, wird in der Regel bis zum Ende der Ermittlungen vom Dienst suspendiert. Nach Abschluss eines eventuellen strafrechtlichen Verfahrens führt die EKHN ein eigenes disziplinarrechtliches Verfahren durch. Dabei können auch dann Sanktionen ausgesprochen werden, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Die EKHN erwartet von ihren Mitarbeitenden nicht nur die Einhaltung bestehender staatlicher Gesetze sondern auch ein dem Auftrag der Kirche entsprechendes Verhalten. So ist sexuelle Belästigung nicht immer nach staatlichem Recht strafbewehrt, führt aber in der EKHN gegebenenfalls zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Entlassung aus dem Dienst.

Kontakt:

Pfarrerin Anita Gimbel-Blänkle
Referentin für Chancengleichheit
Kirchenverwaltung
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Tel.: 06151/405 414
E-Mail: anita.gimbel-blaenkle@ekhn-kv.de

Referent Peter Röder
Diakonie Hessen-Diakonisches Werk
Bereich Kinder, Jugend u. Familie, Frauen und Familie
Ederstraße 12
60486 Frankfurt a.M.
Tel.: 069/79 47 315
E-Mail: peter.roeder@dwhn.de

Leiterin Personalrecht Dr. Petra Knötzele
Kirchenverwaltung der EKHN
Dezernat 2 - Personalrecht
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Tel.: 06151/405 420
E-Mail: petra.knoetzele@ekhn-kv.de

Fachberaterin für Kinderschutz Andrea Sälinger
Zentrum Bildung der EKHN
Fachbereich Kindertagesstätten
Erbacher Straße 17
64287 Darmstadt
Tel.: 06151/66 90 234
E-Mail: andrea.saelinger.zb@ekhn-net.de

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