Nach den Kirchenvorstandswahlen
Leitungsaufgabe für Ehrenamtliche
bbiew22.06.2015 bbiew Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Im voll besetzten Gemeindesaal der Bensheimer Stephanusgemeinde plädierte Präses Dr. Michael Wörner dafür, dass der Vorsitz im Kirchenvorstand nach Möglichkeit von einem Ehrenamtlichen übernommen werde und nicht vom Pfarrer oder der Pfarrerin. Auch Dekan Arno Kreh warnte vor zu viel „Präsenz“ der Geistlichen in den verschiedenen Ausschüssen des Kirchenvorstands. Die Pfarrerinnen und Pfarrer könnten entlastet werden und mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben gewinnen, wenn Ehrenamtliche die jeweiligen Ausschüsse leiten. Der Kirchenvorstand kann jeweils Ausschüsse für Finanzen, Bau, Kindertagesstätten, Diakonie oder andere Schwerpunkte der Gemeindearbeit bilden.
Mehrere Kirchenvorsteher, die bereits in einer oder mehreren Amtsperioden Verantwortung in ihrer Gemeinde übernommen hatten, machten darauf aufmerksam, dass durch gute Vorbereitungen in den Ausschüssen der Kirchenvorstand effizienter arbeiten könne. Die Anregung, Ansprechpartner in anderen Gemeinden zu bekommen, um bei Problemen das Rad nicht neu erfinden zu müssen, griff Dekan Kreh auf. Er sicherte zu, eine Liste mit den Kontaktdaten der Ausschussvorsitzenden in den 34 Kirchengemeinden des Bergsträßer Dekanats zu erstellen.
Der Leiter der Ehrenamtsakademie der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Dr. Steffen Bauer, der die Veranstaltung moderierte, machte darauf aufmerksam, dass im Durchschnitt aller Gemeinden der Landeskirche rund 40 Prozent erstmals in den Kirchenvorstand gewählt wurden. Das könne die Arbeit des Kirchenvorstands beflügeln und zu neuem Schwung in den Gemeinden führen. In den Kirchenvorständen sind Menschen unterschiedlicher Herkunft, Berufe und Altersgruppen vertreten. Dekan Kreh sprach sich dafür aus, diese Unterschiedlichkeit zu akzeptieren. „Der Kirchenvorstand bildet die Vielfalt der Gemeinde ab. Das heißt, er ist kein Club von Menschen, die sich automatisch sympathisch sein müssen“. Die Amtsperiode beginnt am 1.September.
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