Dekanat Bergstraße

Angebote und Themen

Herzlich Willkommen! Entdecken Sie, welche Angebote des Dekanates Bergstraße zu Ihnen passen. Über das Kontaktformular sind wir offen für Ihre Anregungen.

AngeboteÜbersicht
Menümobile menu

Einzelhändler macht am verkaufsoffenen Sonntag den Laden dicht

Werbeanzeige für den freien Sonntag

Wohl selten dürfte Sonntagsschützern eine Werbeanzeige so gefreut haben wie die von Bikemax. Per Zeitungsannonce kündigte das Fahrradgeschäft an, dass es beim verkaufsoffenen Sonntag am 4. Mai in Weiterstadt nicht mitmachen wird.

Diese Anzeige erschien am 3. Mai im Darmstädter Echo

Die Begründung liefert Bikemax im Anzeigentext gleich mit:

„Die Zahl der Menschen, die in Deutschland auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, ist laut Mikrozensus seit den 90er Jahren um mehr als drei Millionen auf heute etwa 11 Millionen gestiegen. Um diesem Trend entgegen zu wirken – setzen wir uns für den freien Sonntag ein!

Genießen Sie den Tag mit Ihren Familien und kommen Sie am 5. Mai wieder zu uns in den Laden!“

Die Gewerkschaft Ver.di hatte im Auftrag der Allianz für den freien Sonntag Hessen vergeblich gegen den verkaufsoffenen Sonntag geklagt. Das Gericht erklärte die sonntägliche Öffnung zunächst für rechtens. Die Entscheidung im Hauptverfahren steht allerdings noch aus. Doch die Argumente der Allianz - das unterstreicht die Werbeanzeige - finden offenbar auch unter Einzelhändlern Gehör. In der Region Starkenburg ist es das erste Mal, dass sich ein Geschäft wie Bikemax so offensiv zugunsten des freien Sonntags zu Wort meldet. Sonntagsschützer/innen hätten sicherlich nichts dagegen einzuwenden, wenn dieses Beispiel Schule macht.

Hinter vorgehaltener Hand hatten in den vergangenen Jahren insbesondere kleine Einzelhändler gegenüber Mitgliedern der Allianz für den freien Sonntag immer wieder eingeräumt, dass sie im Grunde von den verkaufsoffenen Sonntagen nichts halten, sie nur mitmachen würden, weil alle ihre Geschäfte öffneten oder weil der örtliche Gewerbeverein es so wolle. Nach ihrer Ansicht zahlt sich die sonntägliche Ladenöffnung für sie finanziell gar nicht aus, allenfalls würden große Ketten davon profitieren. Nur aus der Deckung wagte sich bislang niemand.

Die Annonce von Bikemax mag besonders geschickte Werbung sein. Und Menschen, denen der freie Sonntag wichtig ist, werden sich von dieser Werbung sicherlich angesprochen fühlen. Doch die Anzeige könnte anderen auch Mut machen, ebenfalls laut und vernehmlich nein zu sagen zum Sonntagskommerz. Sie könnte zudem die Städte und Gemeinden ermuntern, darüber nachzudenken, wem verkaufsoffene Sonntage eigentlich nutzen. Und nicht zuletzt könnten sich Kommunalpolitiker/innen aufgefordert fühlen, sich schützend vor die Verfassung zu stellen. Denn im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland heißt es ausdrücklich: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung gesetzlich geschützt.“ Vom Recht, sonntags zu kaufen und zu verkaufen, steht im Grundgesetz nichts.

Übrigens – so viel Werbung sei an dieser Stelle erlaubt – erhalten alle, denen der freie Sonntag wichtig ist, bei Bikemax bis zum 10. Mai zehn Prozent Rabatt.

Ihre Meinung ist gefragt

Keine Kommentare

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top