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Debatte um Kirchenasyl

Der einzelne Mensch zählt

bbiewDas Auswärtige Amt warnt. Abgeschoben wird dennoch.

Die Fälle von Kirchenasyl in Gemeinden des Evangelischen Dekanats Bergstraße wurden bislang im Sinne der betroffenen Flüchtlinge erfolgreich beendet. Doch der Ton in der Asyldiskussion ist rauer geworden. CSU-Landesgruppenchef Dobrindt spricht von einer Anti-Abschiebeindustrie und Abschiebe-Saboteuren. Und auch das Kirchenasyl ist ins Visier der Justiz geraten.

Das Kirchenasyl, so urteilte das Oberlandesgericht München, schütze grundsätzlich nicht vor einer Abschiebung und verbiete dem Staat auch nicht, zu handeln, also Menschen aus der Kirche zu holen und sie abzuschieben. Demgegenüber sagte der Leiter der Abteilung Flucht, Interkulturelle Arbeit und Migration der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Andreas Lipsch.  „Wichtiger als Flüchtlinge und Kirchenvorstände zu kriminalisieren, wäre es, Kirchenasyle zu vermeiden.“ Das eigentliche Problem sei nicht das Kirchenasyl, sondern die sogenannte Dublin-Verordnung, die Schutzsuchende in andere europäische Länder zurückzwänge, in denen Ihnen Obdachlosigkeit, Misshandlungen, Menschenrechtsverletzungen und immer öfter auch Kettenabschiebungen in Länder wie Afghanistan, Iran und Irak drohten. „Wenn es diese unsägliche und in der Praxis regelmäßig nicht funktionierende Verordnung nicht mehr gäbe, wäre die große Mehrheit der Kirchenasyle hinfällig“, so Lipsch.

Flüchtlingspolitik und Menschenrechte

In 80 Prozent aller Fälle von Kirchenasyl geht es derzeit nicht um die drohende Abschiebung in ein Herkunftsland, sondern in einen anderen Mitgliedsstaat der EU. Nach der Dublin-Verordnung müssen Flüchtlinge ihren Asylantrag in dem Land stellen, indem sie zuerst europäischen Boden betreten haben. Gehen sie in ein anderes EU-Land, können sie binnen einer Frist von sechs Monaten in das zuständige Land abgeschoben werden. Unbeachtet bleibt dabei in der Regel, dass die Chancen im Asylverfahren in den EU-Staaten sehr unterschiedlich sind und auch in europäischen Ländern Menschenrechte sehr unterschiedlich gehandhabt werden.

Bei der Kirchenasylkonferenz im vergangenen Jahr in Frankfurt haben die Teilnehmenden eine gemeinsame Erklärung verabschiedet mit dem Titel: „Am liebsten wäre es uns, kein Kirchenasyl gewähren zu müssen.“ Darin werden die aktuellen Missstände in der Flüchtlingspolitik deutlich benannt, insbesondere die drohenden Abschiebungen nach Afghanistan sowie in europäische Länder, in denen die Grund- und Menschenrechte von Schutzsuchenden häufig verletzt werden, wie Ungarn, Bulgarien oder Italien. Die Konferenz betont: „Unser Hauptziel bleibt, im Dialog mit der Politik und den staatlichen Behörden die Ursachen von Kirchenasyl zu beseitigen. Wir erwarten von den politisch Verantwortlichen, uns durch die Rückkehr zu einer besonnenen, rechtsstaatlichen Ansprüchen genügenden und an den Menschenrechten orientierten Flüchtlingspolitik dabei zu unterstützen.“

Kirchenasyl als Moratorium

Derzeit gibt es bundesweit mehr als 300 Fälle von Kirchenasyl. Tendenz steigend. Eines haben alle Kirchenasyle gemeinsam: der Einzelfall zählt. Es geht stets um den konkreten Fall: die schwangere Frau, der verletzte Mann, die verzweifelte Familie.  Ziel jeden Kirchenasyls ist, dass staatliche Stellen alle rechtlichen, sozialen und humanitäre Gründe, die gegen eine Abschiebung sprechen könnten, nochmals sorgfältig prüfen und die Betroffenen ihr Asylverfahren gegebenenfalls in Deutschland durchführen können. Das ist die Hoffnung, die mit einem Kirchenasyl verbunden ist - nicht weniger, aber auch nicht mehr. Keine Kirchengemeinde kann Asyl im juristischen Sinne gewähren. Es gibt aber gute Gründe, dass der Staat das Kirchenasyl als Moratorium respektiert. Mit der Akzeptanz des Kirchenasyls macht der Rechtsstatt nämlich deutlich, dass er sich selbst an der Wahrung der Menschrechte und der Menschenwürde messen lässt und seine Entscheidung für die Abschiebung möglicherweise revidiert. Das tat er in der Vergangenheit. Die meisten Kirchenasyle waren im Sinne der Betroffenen erfolgreich.

Der Dekan der Evangelischen Dekanats Bergstraße, Arno Kreh, unterstützt das Engagement der Kirchengemeinden für Flüchtlinge. Er betont:  „Kirchenasyl gewähren wir grundsätzlich nicht leichtfertig und nur in Einzelfällen. Denn für uns zählt der einzelne Mensch. Im begründeten Einzelfall sollte ein Flüchtling die Chance  erhalten, in Deutschland seine Fluchtgründe vorzutragen und Asyl zu bekommen.“

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