Dekanat Bergstraße

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Evangelische Kirche kritisiert Aussetzung des Familiennachzugs

Rechtsanspruch statt Gnadenakt

EKHN/Diakonie-Hessen/BoosGeflüchtete Familien gehören zusammen. Motiv aus der gemeinsamen Postkartenaktion von EKHN und Diakonie Hessen.

Nach der Bundestagsentscheidung bleibt der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem (subsidiärem) Schutzstatus bis Ende Juli ausgesetzt. Danach soll der Nachzug auf 1000 Personen pro Monat gedeckelt werden. Das stößt bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auf Kritik. Auch die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), die Diakonie Hessen und das Evangelische Dekanat Bergstraße hatten eine human geregelte Familienzusammenführung gefordert.

Die EKD tritt weiterhin für das Recht auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte ein: „Seit zwei Jahren ist dieses Recht ausgesetzt. Doch die Betroffenen warten auf ihre engsten Familienangehörigen. Sie hatten die Hoffnung, nach jahrelangem Warten endlich ihre Angehörigen wiedersehen zu können. Diese Hoffnung droht nun bitter enttäuscht zu werden“, sagte der Vorsitzende der Kammer für Migration und Integration der EKD, Manfred Rekowski, der zugelich Präses der Evangelischen Kirche im rheinland ist. Er appellierte r an alle Bundestagsabgeordneten, die über den weiteren Umgang mit dem Familiennachzug abstimmen werden, sich die verzweifelte Situation dieser Menschen vor Augen zu führen und bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

Rekowski hob hervor: „Sollte sich der jetzt vorgesehene Kompromiss, der vorsieht, als humanitäre Maßnahme pro Monat 1000 Menschen nachzuholen, durchsetzen, dann würde ein Rechtsanspruch durch einen Gnadenakt ersetzt. Natürlich befürworten wir humanitäres Engagement in der Politik, aber das darf nicht zum Ersatz für einen Rechtsanspruch werden.

Bergsträßer Dekanatssynode für Schutz der Familie

Die Synode des Evangelischen Dekanats Bergstraße hatte sich bereits Anfang November des vergangenen Jahres für die Familienzusammenführung von Flüchtlingen ausgesprochen. In einer Resolution, die bei der Herbsttagung in Zwingenberg verabschiedet wurde, betont das Bergsträßer Kirchenparlament, dass Integration besser gelingen könne, wenn alle Familienmitglieder zusammen und in Sicherheit seien. „Der grundgesetzlich verbriefte Schutz der Familie gilt nicht nur für Deutsche“, heißt es in der Resolution wörtlich.

EKHN für den Familiennachzug

Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hatte Anfang Dezember letzten Jahres die Forderung nach einem Familiennachzug auch für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz bekräftigt. Dabei setzten sich die Synodalen in einer Resolution mit dem Titel „Gegen Glaubensprüfungen durch den Staat und für eine Integration, die den Namen verdient“ für eine leichtere Zusammenführung von Familien Geflüchteter ein. Die gegenwärtig restriktiven Regelungen führten dazu, „dass zurück gebliebene Familienangehörige sich immer öfter sogar mit kleinen Kindern auf die lebensgefährlichen Fluchtrouten über das Mittelmeer“ begeben müssten.

Diakonie: Familiennachzug fördert Integration

Mit einer gemeinsamen Postkartenaktion hatten EKHN und Diakonie Hessen in der Adventszeit auf die Dringlichkeit einer human geregelten Familienzusammenführung hingewiesen. Der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Horst Rühl, hatte gefordert, dass „Flüchtlinge nicht über Jahre von ihren Angehörigen getrennt werden dürfen“. Dies aber sei „bittere Realität“. Durch restriktive gesetzliche Regelungen und lange Wartezeiten bei der Visumserteilung blieben Flüchtlingsfamilien oft über Jahre hinweg getrennt. Das verletzt nach Ansicht Rühls Artikel 6 des Grundgesetzes zum Schutz von Ehe und Familie und erschwere die Integration.

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