Verlässlich für Menschenwürde: EKHN präzisiert Grundsätze für kirchliche Leitungsämter

veröffentlicht 24.04.2026 von red, Ev. Dekanat Bergstraße

Die EKHN stärkt mit neuer Wahlordnung und Resolution Menschenwürde, Vielfalt und Demokratie: Leitungsämter setzen klare Loyalität zu christlichen Grundwerten voraus, extremistische Positionen schließen aus. Ziel ist eine glaubwürdige, offene und respektvolle Kirche.

Mit einer Neuausrichtung ihrer Wahlordnung für Kirchenvorstände und einer begleitenden Resolution bekräftigt die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) die zentralen Werte der Landeskirche: die unantastbare Würde jede und jedes Einzelnen, gelebte Nächstenliebe und Vielfalt. Daraus ergibt sich ihr Einsatz für eine an Menschenwürde und Menschenrechten orientierte Demokratie. Grundlage ist ein Papier der Kirchenleitung, das die Grundsätze der Leitungsverantwortung in der Landeskirche zusammenfasst.

„Wer Leitungsverantwortung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) übernimmt, gestaltet einen Raum der Vielfalt und des Vertrauens. Und wer ein kirchliches Amt innehat oder sich dafür bewirbt, tritt ein für die Würde aller Menschen, unabhängig von deren Herkunft oder Lebensentwurf. Dieser Grundsatz ist nicht neu, die nun verabschiedete Resolution und die geänderte Wahlordnung stellen dies aber expliziter und rechtlich eindeutiger klar als bisher“, kommentiert Birgit Pfeiffer, Präses der Kirchensynode der EKHN.

Neue Wahlordnung schützt Integrität kirchlicher Gremien

Konkret hat die Synode die sogenannte Kirchengemeindewahlordnung dahingehend präzisiert, dass die Wählbarkeit für ein Leitungsamt nun ausdrücklich an die Loyalität gegenüber den christlichen Grundwerten geknüpft ist. Wer sich kirchenfeindlich verhält, extremistische, antisemitische, rassistische oder sonst menschenverachtende Auffassungen vertritt, wird künftig von der Wahl in den Kirchenvorstand ausgeschlossen oder verliert das Amt. Gleiches gilt, wenn bekannt wird, dass Kandidierende oder Kirchenvorstandsmitglieder Mitglied in einer Organisation sind, die die genannten Auffassungen vertritt.

Damit erhält das bestehende Verfahren zur Prüfung von Wahlvorschlägen einen präzisen Rahmen: Die Kirchenvorstände und Dekanatssynodalvorstände sind dazu aufgerufen, im Vorfeld von Kirchenvorstandswahlen im Gespräch mit den Kandidieren zu prüfen, ob die Kandidierenden bereit sind, die Vielfalt der Gemeindeglieder zu achten und die Kirche als einen geschützten Raum der Menschenwürde zu repräsentieren. So soll eine glaubwürdige Amtsführung sichergestellt werden. Die Regelung tritt zum 1. Mai 2026 in Kraft und damit rechtzeitig vor der Kirchenvorstandswahl, die 2027 in der EKHN ansteht.

„Die Übernahme eines kirchlichen Amtes ist untrennbar mit der Anerkennung der Gottebenbildlichkeit eines jeden Menschen und der gleichen Würde verbunden. Wer Menschengruppen abwertet oder diskriminierende Positionen vertritt, erfüllt nicht die notwendige Loyalität gegenüber den Grundwerten der Kirche“, so Christiane Tietz, Kirchenpräsidentin der EKHN. „Das ist nicht neu, jetzt ist es aber nochmal sichtbarer geworden. Menschen sollen sich darauf verlassen können, dass Personen in kirchlichen Leitungsämtern von diesen Grundwerten getragen sind.“ 

Die hessen-nassauische Kirche wolle gleichzeitig mit möglichst vielen Menschen im Gespräch bleiben. Kirchliche Angebote wie Gottesdienste und Seelsorge seien grundsätzlich für alle Menschen offen. Mit Initiativen wie den Verständigungsorten wolle die Kirche Menschen in einer Zeit miteinander ins Gespräch bringen, in der die Gesellschaft unter großer Spannung stehe. Das sei eine wichtige gesellschaftlichen Aufgabe für die Kirche. 

Resolution: Gleichwertigkeit aller Menschen ist unverhandelbar

Begleitend zu den rechtlichen Anpassungen hat die Kirchensynode die Resolution „Für Menschenwürde und Demokratie“ einstimmig verabschiedet. Dieses Dokument dient als inhaltlicher Kompass und Selbstvergewisserung für alle Ebenen der Landeskirche. Die Resolution betont, dass Vielfalt und Vielstimmigkeit den Reichtum der Kirche ausmachen, solange sie auf dem Fundament der gegenseitigen Achtung stehen. Sie ermutigt dazu, im Alltag aktiv für die Gleichwertigkeit aller Menschen einzutreten – unabhängig von Herkunft, Identität oder sozialem Status. Damit setzt die EKHN ein klares Zeichen: Die Kirche versteht sich als ein Raum, in dem das Miteinander und der Schutz der Menschenwürde das Handeln leiten, und lädt alle dazu ein, diesen Weg der Mitmenschlichkeit mitzugestalten.

„Unsere Kirche ist ein Ort, an dem jeder Mensch willkommen ist. Mit der Resolution und den neuen Wahlregeln geben wir uns selbst ein Versprechen: Wir schützen diesen Raum der Vielfalt. Wer bei uns Verantwortung übernimmt, trägt dazu bei, dass Respekt und die unantastbare Würde jeder und jedes Einzelnen nicht nur Worte bleiben, sondern gelebte Realität in unseren Gemeinden sind“, sagt Pfeiffer.

Kirche als Werkstatt der Demokratie

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau engagiert sich bereits heute mit einem umfassenden Maßnahmenbündel für Demokratie, Menschenwürde und gesellschaftliche Vielfalt. Mit der Kampagne „Aufstehen für…" hat sie Gemeinden und Bürger:innen dazu aufgerufen, sich an demokratischen Wahlen zu beteiligen und ein klares Zeichen für demokratische Werte zu setzen – sowohl bei den Kommunalwahlen in Hessen als auch bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus. Die im Herbst 2025 von der Kirchenleitung einberufene Fachgruppe Diversität arbeitet daran, die EKHN systematisch zu einer diversitätssensiblen und diskriminierungskritischen Kirche weiterzuentwickeln. 

Mit der überarbeiteten Orientierungshilfe „Demokratie stärken! Eine Orientierung", die nach der Frühjahrssynode veröffentlicht werden soll, erhalten Kirchenvorstände eine aktualisierte Handreichung zum Umgang mit demokratiefeindlichen und links- wie rechtspopulistischen Strömungen – einschließlich eines neuen theologischen Fundaments, das die Kirchenleitung unter Federführung von Kirchenpräsidentin Christiane Tietz erarbeitet hat. 

Die Initiative #VerständigungsOrte der Evangelischen Kirche Deutschland schafft Räume, in denen Menschen mit unterschiedlichen Perspektiven und Lebenserfahrungen miteinander ins Gespräch kommen können – um einander zuzuhören, Brücken zu bauen und das demokratische Miteinander in einer zunehmend polarisierten Gesellschaft zu stärken. Auch die EKHN beteiligt sich daran – so wird sichtbar, wo Dialog bereits gelingt und neue Wege beschritten werden.

Eine besondere Rolle hat das Projekt „MIT SPRACHE – Teilhabe in Kirche, Diakonie und Gesellschaft", das von Herbst 2025 bis Ende 2029 läuft. Nachbarschaftsräume und diakonische Einrichtungen erhalten durch dieses Projekt gezielte Unterstützung und Prozessbegleitung, um Beteiligung und Mitbestimmung in kirchlichen und diakonischen Diensten zu fördern. Das Projekt entwickelt und begleitet Beteiligungsformate, die gemeinsam mit anderen gesellschaftlichen Akteur:innen umgesetzt werden. Ziel ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die demokratische Teilhabe aller Menschen zu stärken, Vielfalt stärker sichtbar zu machen, mehr Mitbestimmung zu leben und weiterhin Verantwortung für Demokratie und Menschenrechte zu übernehmen.

Die EKHN-Frühjahrssynode 2026 im Livestream

https://www.ekhn.de/themen/synode-der-ekhn/synoden-nachrichten/livestream