EKHN

Gewaltprävention

Gewaltprävention

Das Evangelische Dekanat Bergstraße wendet sich gegen jede Form von physischer, psychischer und seelischer Gewalt. Es orientiert sich dabei an dem Kirchengesetz zur „Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt“.

Hier finden Sie Artikel und Hinweise zur Gewaltprävention. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.

Hinweise zu Hilfsangeboten und Ansprechpersonen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hier

Die externe Fachberatungsstelle der Evangelischen Kirche und der Diakonie mit der Bezeichnung ".help" (künftig: “KuBus”) finden Rat- und Hilfesuchende hier

Kontakt zum Betroffenen-Netzwerk „BeNe“ des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hier

Wie geht die EKHN mit dem Thema sexualisierte Gewalt beziehungsweise anderen Gewaltformen um? hier

Kirchengesetz zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt im Wortlaut hier

Unter dem Namen „Brich Dein Schweigen“ haben der Verein Bürger und Polizei Bergstraße e. V., die Rotary Clubs der Region sowie das Polizeipräsidium Südhessen eine Kampagne initiiert mit dem klaren Ziel, Kinder und Jugendliche zu schützen und die Täterinnen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Das Evangelische Dekanat Bergstraße ist Kooperationspartner. Weitere Informationen gibt es hier

Beauftragter für
Gewaltprävention

Oliver Guthier
Dekanatsjugendreferent

Telefon: 06252 / 6733-35
Mobilfunk: 0175 / 5595787
Telefax: 06252 / 6733-25
E-Mail: oliver.guthier(at)ekhn.de

Meldestelle nach dem
Hinweisgeberschutzgesetz

Der Gesetzgeber formuliert an einigen Stellen die Notwendigkeit, Beschwerden oder Hinweise auf rechtswidriges Verhalten benennen zu können. Auch in kirchlichen Arbeits- und Dienstverhältnissen greifen diese Vorschriften. Eine Zusammenfassung der verschiedenen Möglichkeiten sowie eine Einordnung sind in einem Info-Blatt zusammengefasst, das hier zum Herunterladen bereitsteht:

Info-Blatt „Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz“