Verwaltungsneuordnung soll Gemeinden und Dekanate stärken

veröffentlicht 25.04.2026 von red, Ev. Dekanat Bergstraße

Die EKHN stellt ihre Verwaltung neu auf: Mit dem beschlossenen Gesetz sollen Gemeinden und Dekanate gezielt entlastet werden. Professionelle Unterstützung soll mehr Freiraum für Seelsorge, Verkündigung und lebendiges Gemeindeleben vor Ort schaffen.

Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) stellt die Weichen für eine Unterstützung der kirchlichen Arbeit in Kirchengemeinden und Dekanaten durch eine moderne und effiziente Verwaltung. Mit dem heute beschlossenen Verwaltungsneuordnungsgesetz soll die Verwaltung als Dienstleisterin für die Menschen vor Ort neu aufgestellt werden. Ziel ist es, Kirchenvorständen und Dekanatssynodalvorständen Menschen an die Seite zu stellen, die für sie Verwaltungsarbeit erledigen, damit wieder mehr Raum für die Kernaufgaben – Seelsorge, Verkündigung und Gemeindeleben – entsteht. 

„Unsere Verwaltung ist kein Selbstzweck, sie steht im Dienst kirchlichen Handelns. Sie muss dort unterstützen, wo das kirchliche Leben stattfindet: in den Gemeinden und Dekanaten“, betont Birgit Pfeiffer, Präses der Kirchensynode der EKHN. „Mit dem nun verabschiedeten Gesetz halten wir den Akteuren vor Ort den Rücken frei, damit sie Zeit haben für das Wichtigste in unserer Kirche: die Menschen.“

Verwaltung im Dienst der Gemeinden und Dekanate

Das neue Gesetz definiert eine gesamtkirchliche Verwaltung als Unterstützung für die Gemeinden und Dekanate. Es führt qualifizierte Verwaltungsleitungen in den Nachbarschaftsräumen ein, in denen sich die Gemeinden organisiert haben, und es rückt Kirchenverwaltung physisch und organisatorisch näher an die Gemeinden und Dekanate heran.

Die neuen Fachkräfte sollen die Kirchenvorstände beraten und von laufenden Verwaltungsgeschäfte entlasten – während die inhaltliche Steuerung bei den Kirchenvorständen bleibt. Das Gesetz überarbeitet auch die Verwaltung in den Dekanaten: Auch dort werden Verwaltungsleitungen eingesetzt, die die Mitglieder der Dekanatssynodalvorstände vom operativen Geschäft entlasten werden.

„Die Ehren- und Hauptamtlichen in unseren Gemeinden und Dekanaten leisten seit Jahren Unglaubliches. Dieses Gesetz soll ermöglichen, wieder mehr Ressourcen für das Gemeindeleben und die kirchliche Arbeit einzusetzen“, kommentiert Lars Fuchs-Esterhaus, Leiter der Kirchenverwaltung. „Mit dieser Reform setzen wir Kräfte frei, indem wir Verwaltungsarbeit konzentrieren und professionell unterstützen. Das ist eine große Errungenschaft. Ich danke der Synode für das Vertrauen.“

Kirchliches Leben soll vor Ort präsent bleiben – dafür soll die Verwaltung effizienter werden

Die rechtliche Selbstständigkeit von Gemeinden, Dekanaten und Verbänden bleibt von diesem Gesetz unberührt. Die Gesamtkirche wird die Personalkosten für die Verwaltungsleitungen tragen, die Auswahl der jeweiligen Person liegt bei den beteiligten Nachbarschaftsräumen und Dekanaten. 

Mit dieser Neuordnung ermöglicht die Synode der EKHN eine Arbeit auf allen Ebenen nach einheitlichen Verwaltungsstandards, da die Regionalverbände aufgelöst und in eine gesamtkirchliche Trägerschaft überführt werden. Damit einher gehen auch klare und professionalisierte Abläufe, was für die Gemeinden und Dekanate eine höhere Rechtssicherheit und eine gleichbleibend hohe Qualität der Unterstützung bedeutet – und zwar unabhängig davon, ob eine Gemeinde im städtischen oder ländlichen Raum liegt.

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