Dekanat Bergstraße

Angebote und Themen

Herzlich Willkommen! Entdecken Sie, welche Angebote des Dekanates Bergstraße zu Ihnen passen. Über das Kontaktformular sind wir offen für Ihre Anregungen.

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Gewaltprävention

EKHNPlakatkampagne „Wir schauen hin und handeln“

Das Evangelische Dekanat Bergstraße wendet sich gegen jede Form von physischer, psychischer und seelischer Gewalt. Es orientiert sich dabei an dem Kirchengesetz zur „Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt“.

Hier finden Sie Artikel und Hinweise zur Gewaltprävention. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.

Unter dem Namen „Brich Dein Schweigen – hinter jedem Missbrauch steckt ein Gesicht“ haben der Verein Bürger und Polizei Bergstraße e. V., die Rotary Clubs der Region sowie das Polizeipräsidium Südhessen eine Kampagne initiiert mit dem klaren Ziel, Kinder und Jugendliche zu schützen und die Täterinnen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Das Evangelische Dekanat Bergstraße ist Kooperationspartner. Weitere Informationen gibt es hier 

Hinweise zu Hilfsangeboten und Ansprechpersonen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hier

Wie geht die EKHN mit dem Thema Missbrauch um? hier

Kirchengesetz zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt im Wortlaut hier

Die zentrale Anlaufstelle der Evangelischen Kirche und der Diakonie mit der Bezeichnung ".help" finden Rat- und Hilfesuchende hier

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Die Beauftragte für Gewaltprävention im Evangelischen Dekanat Bergstraße:

Gemeindepädagogin Edith Zapf
Telefon: 06252/789709
E-Mail: edith.zapf@ekhn.de

Das Konzept zur Gewaltprävention im Evangelischen Dekanat Bergstraße finden Sie hier

Informationen zum Verhaltenskodex zur Gewaltprävention finden Sie hier

Zum Herunterladen für Gemeindebüros: 

Potential- und Risikoanalyse zur Gewaltprävention hier

Antragsformular Führungszeugnis hier

Formular Dokumentation Führungszeugnis hier

Empfehlungen zu Führungszeugnissen hier

Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

Der Gesetzgeber formuliert an einigen Stellen die Notwendigkeit, Beschwerden oder Hinweise auf rechtswidriges Verhalten benennen zu können. Auch in kirchlichen Arbeits- und Dienstverhältnissen greifen diese Vorschriften. Eine Zusammenfassung der verschiedenen Möglichkeiten sowie eine Einordnung sind in einem Info-Blatt zusammengefasst, das hier zum Herunterladen bereitsteht:

Info-Blatt „Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz“

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