Kinderschutz und Prävention

Das Evangelische Dekanat Bergstraße wendet sich gegen jede Form von physischer, psychischer und seelischer Gewalt. Es orientiert sich dabei an dem Kirchengesetz zur „Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt“.
Hier finden Sie Artikel und Hinweise zum Kinderschutz und zur Prävention. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.
Unter dem Namen „Brich Dein Schweigen – hinter jedem Missbrauch steckt ein Gesicht“ haben der Verein Bürger und Polizei Bergstraße e. V., die Rotary Clubs der Region sowie das Polizeipräsidium Südhessen eine Kampagne initiiert mit dem klaren Ziel, Kinder und Jugendliche zu schützen und die Täterinnen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Das Evangelische Dekanat Bergstraße ist Kooperationspartner. Weitere Informationen gibt es hier
Kitas an der Bergstraße und in Südhessen wurden bereits gemeinsam mit dem Evangelischen Dekanat Bergstraße im Rahmen eines Online-Infoabends geschult. Weitere Informationen gibt es hier
Hinweise zu Hilfsangeboten und Ansprechpersonen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hier
Wie geht die EKHN mit dem Thema Missbrauch um? hier
Kirchengesetz zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt im Wortlaut hier
Die zentrale Anlaufstelle der Evangelischen Kirche und der Diakonie mit der Bezeichnung ".help" finden Rat- und Hilfesuchende hier
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Die Beauftragten für Kinderschutz im Evangelischen Dekanat Bergstraße:
Gemeindepädagogin Edith Zapf
Telefon: 06252/789709
E-Mail: edith.zapf@ekhn.de
Jugendreferent Bruno Ehret
Telefon: 06252/6733-51
E-Mail: bruno.ehret@ekhn.de
Das Präventionskonzept zum Kinderschutz im Evangelischen Dekanat Bergstraße finden Sie hier
Informationen zum Verhaltenskodex zum Kinderschutz finden Sie hier
Zum Herunterladen für Gemeindebüros:
Potential- und Risikoanalyse zum Kinderschutz hier
Antragsformular Führungszeugnis hier
Formular Dokumentation Führungszeugnis hier
Empfehlungen zu Führungszeugnissen hier
Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz
Der Gesetzgeber formuliert an einigen Stellen die Notwendigkeit, Beschwerden oder Hinweise auf rechtswidriges Verhalten benennen zu können. Auch in kirchlichen Arbeits- und Dienstverhältnissen greifen diese Vorschriften. Eine Zusammenfassung der verschiedenen Möglichkeiten sowie eine Einordnung sind in einem Info-Blatt zusammengefasst, das hier zum Herunterladen bereitsteht: