Was ist bei Video-Gottesdiensten in puncto Musik zu beachten?

veröffentlicht 05.12.2024, Ev. Dekanat Bergstraße

Die Nutzung von Musikinhalten, die von der GEMA geschützt werden, auf Gemeindeseiten, auf YouTube oder Facebook ist - allerdings befristet - möglich und wird durch Verträge mit der EKD geregelt.

Von Peter Bernecker
Die Nutzung von GEMAgeschützten Musikinhalten auf Gemeindeseiten, auf YouTube oder Facebook ist durch vertragliche Regelung seitens der EKD bis 31.12.2024 möglich. Damit ist für Videogottesdienste vor allem darauf zu achten, entweder gemeinfreie oder von der GEMA vertretene Musikstücke zu verwenden. Die Prüfung, ob ein Lied GEMA Werk ist, ist über diesen Link feststellbar: 
online.gema.de/werke/search.faces
Urheberrechtlich geschützte Noten und Liedtexte, die von der VG Musikedition vertreten werden, können im Rahmen von Gottesdiensten in Livestreams und Onlinevideos sichtbar gemacht werden. Auch hier besteht eine Vereinbarung mit der EKD. Videos mit Noten / Liedtexten können vorerst bis zum 31.12.2025 online bleiben. Ein Bereitstellen von Downloads ist weiterhin NICHT erlaubt.