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Ehrenamt

KV-Wahl im Jahr 2027: Wann ist was zu tun?

© pixabay.com / RosZieGrafik: Menschen vor einer großen To-Do-Liste

Am 6. Juni 2027 ist der Wahltermin für die Kirchenvorstandswahl. Der Zeitplan benennt die Termine und Aufgaben, die zur Vorbereitung und für die Zeit nach dem Wahltag wichtig sind.

Von Peter Bernecker

Termine und Aufgaben

30. März – 10. April 2026 (RLP, Hessen) - Osterferien

1.

April 2026

Gemeinden werden über den Beginn der Vorbereitung der Kirchenvorstandswahl informiert.

Gemeinden werden vom Medienhaus über Bestellung der Materialien zur Kandidierendengewinnung informiert

2.

Anfang Mai 2026

Bestell-Ende beim Medienhaus für Kommunikationsmaterial zur Kandidierendensuche

3.

Juni 2026

Versand Kommunikationsmaterial zur Kandidierendensuche.

4.  

ab Juni 2026

Kandidierendengewinnung:

Der Kirchenvorstand arbeitet an den Fragen:

  •  Wofür steht unser Nachbarschaftsraum?
  • Welche Kandidierenden brauchen wir für das Leitungsorgan im Nachbarschaftsraum?
  • Welche Wählbarkeitsvoraussetzungen gibt es?
  • Wie motivieren wir zur Kandidatur?

Tipp: Bilden Sie eine Vorbereitungsgruppe im Nachbarschaftsraum für die Kirchenvorstandswahl.

Im Nachbarschaftsraum wird die KV-Wahl geplant. Verständigung über die Kandidierendensuche. Festlegung der Termine, die zur inhaltlichen Vorbereitung notwendig sind.

Kirchenvorstandssitzung zur Vorbereitung der Wahl:

  • Entscheidung, ob ein Benennungsausschuss (im Nachbarschaftsraum) eingesetzt wird oder die Kirchenvorstände dessen Aufgaben wahrnehmen
  • Festlegung der Zahl der zu wählenden KV-Mitglieder (§ 7 KGWO)
 

29. Juni – 7. August 2026 (RLP, Hessen) - Sommerferien

5.

bis Jahresende 2026

 
  • Entscheidung darüber, ob Wahl als Bezirkswahl gemäß § 9 KGWO stattfindet
  • Aufstellung eines vorläufigen Wahlvorschlags, der auch Kandidierendenvorschläge für Jugendmitglieder enthalten soll. (§ 6 KGWO)
  • Vorbereitung der Gemeindeversammlung (§ 10 Abs. 1 KGWO).
 

5./6. – 16./18. Oktober 2026 (RLP, Hessen) - Herbstferien

6.

ab Montag, 7. Dezember 2026 bis 26. März 2027

Gemeinden erfassen Ihre „Wahlangaben“ im Wahlmodul des Kiris-Meldewesens:

  • Ort der Stimmenauszählung
  • bei evtl. Bezirkswahl:
 
  • Erfassung der straßenmäßigen Aufteilung
  • Zuordnung umgemeindeter Gemeindemitglieder in die entsprechenden Bezirke
 
  • Gemeinden bestellen Blanko-Briefwahlunterlagen für Briefwahlanträge
  • Hotlineservice der ECKD steht für Fragen zur Verfügung.
 

22./23. Dezember 2026 – 8.10. Januar 2027 (Hessen, RLP) -  Weihnachtsferien

7.

bis Anfang Januar 2027

Einladung zur Gemeindeversammlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlvorschlags (§ 10 und 7 KGWO).

8.

Ende Januar 2027

Abschluss der Arbeit des Benennungsausschusses:

  • Entscheidung, den Wahlvorschlag zu ergänzen (§ 10 Abs. 4, 5 KGWO)

Feststellung des ergänzten Wahlvorschlags und Übergabe an den Kirchenvorstand

9.

anschließend bis zum Wahltag

Vorstellung der Kandidierenden durch den Kirchenvorstand (§ 11 KGWO)

 10.

bis Sonntag, 31. Januar 2027

Ergänzter Wahlvorschlag wird auf geeignete Weise veröffentlicht (§ 11 Abs. 2 KGWO).

11.

spätestens bis Montag, 1. Februar 2027

Vorlage der Wahlunterlagen zur Prüfung an DSV (§ 12 KGWO).

 12.

Anfang/Mitte Februar 2027

Information der Gemeinden über Materialien für Wahlwerbung und Wahlmobilisierung und Bestellphase der Printmaterialien beim Medienhaus

13.

Anfang/Mitte März 2027

Bestell-Ende beim Medienhaus für Kommunikationsmaterial zur Wahlmobilisierung

14.

spätestens bis Montag, den 29. März 2027

Prüfung der Wahlunterlagen durch den DSV

15.

bis Freitag, 19. März 2027

Kandidatenerfassung im Wahlmodul für die Online-Wahl

16.

April 2027

Versand des Kommunikationsmaterials zur Wahlmobilisierung, zusätzliche digitale Angebote auf ekhn.de

17.

bis Ende April 2027

Kirchenvorstandssitzung zur Bildung eines Wahlvorstands (§ 17 KGWO).

22. März - 2. April 2027. (RLP, Hessen) - Osterferien

18.

bis Montag, 26. April 2027

Versand der Wahlbenachrichtigungskarten durch die ECKD (§ 16 KGWO).
Versand der Wählerverzeichnisse

19.

Montag, 26. April bis Sonntag, 23. Mai 2027

Freischaltung des Onlinewahl-Portals für Onlinewähler/innen um 9:00 Uhr, geöffnet bis zum 23. Mai 2027 23:59 Uhr.

20.

bis spätestens 9. Mai 2027

Hinweis der Gemeindemitglieder auf Einsichtsmöglichkeit in das Wählerverzeichnis (§ 3 Abs. 2 Satz 2 KGWO).

21.

Ab April/Mai bis zum Wahltag

Mobilisierung zur Wahlteilnahme: intensive Öffentlichkeitsarbeit in der Gemeinde

16./17.05.2027 Pfingsten

 22.

bis Sonntag, 23. Mai 2027

Ende der Auskunftspflicht, mit welchen Angaben die Gemeindemitglieder im Wählerverzeichnis stehen
(§ 3 Abs. 2 KGWO).

23.

Sonntag, 23. Mai 2027

Ende der Online-Wahl

24.

Freitag, 28. Mai 2027

Das Wahlergebnis und die Liste der Online-Wähler werden den Kirchengemeinden elektronisch zugestellt.

25.

bis spätestens Freitag, 4. Juni 2027

Gemeindebüro aktualisiert das Wählerverzeichnis (Stand März 2027) um die Briefwahlanträge nach (§ 3 Absatz 3 KGWO)

26.

Sonntag, 6. Juni 2027

Wahltag

  • Ende der Frist für Anträge auf Briefwahl bis 12:00 Uhr (§ 14 Abs. 2 KGWO).
 
  • Stimmauszählung ab 18:00 Uhr (§15 KGWO)
  • Wahlvorstand hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu sorgen. Über die Wahlhandlung hat der Wahlvorstand eine Niederschrift aufzunehmen, die von allen Mitgliedern des Wahlvorstands zu unterschreiben ist (§ 17 Abs. 2 KGWO). Er hat das vorläufige Wahlergebnis nach öffentlicher Auszählung festzustellen. Danach ist die Arbeit des Wahlvorstands beendet.
 

27.

anschließend

Kirchengemeinden füllen die Wahlstatistik im Wahlmodul aus

28.

bis spätestens
Freitag, 11. Juni 2027

Kirchenvorstandssitzung zur Prüfung des Wahlverfahrens und Feststellung des endgültigen Ergebnisses. Falls Feststellung der Ungültigkeit der Wahl, Übersendung der Unterlagen an den DSV zur Entscheidung (§ 21 Abs. 2 KGWO).

29.

Sonntag 13. Juni bis spätestens  Sonntag, 20. Juni 2027

Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses in alphabetischer Reihenfolge durch den Kirchenvorstand im Gottesdienst und auf andere geeignete Weise, mit Hinweis auf Einspruchsmöglichkeit an den Kirchenvorstand. Das Wahlprotokoll und das endgültige Wahlergebnis sind zwei Wochen öffentlich auszulegen. (§ 22 Abs. 1 und 2 KGWO).

30.

nach einer Woche, spätestens Montag, 28. Juni 2027

Ablauf der einwöchigen Einspruchsfrist gegen das Wahlergebnis (§ 22 Abs. 2 KGWO).

28. Juni - 6. August 2027 (RLP/Hessen) - Sommerferien

31.

anschließend

Zeitraum für Beratung und Stellungnahme des Kirchenvorstands über eingegangene Einsprüche und sofortige Vorlage an DSV (§ 22 Abs. 3 KGWO).

32.

bis spätestens

Sonntag, 15. August 2027

Schriftliche Bekanntgabe der Entscheidung des DSV über Einsprüche an die Beteiligten (§ 22 Abs. 4 KGWO).

33.

nach zwei Wochen, spätestens Montag, 23. August 2027

Ablauf der Klagefrist von zwei Wochen für Klagen beim Kirchengericht (§ 22 Abs. 5 KGWO).

Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung (§ 22 Abs. 5 Satz 3 und 4 KGWO).

34.

bis Mitte August 2027

Versand des Starterpakets für die neuen Kirchenvorstände

35.

Mittwoch, 1. September 2027

Beginn der Amtszeit des neu gewählten Kirchenvorstands (§ 24 KGO).

36.

5./12. September 2027

Einführung der gewählten Kirchenvorstandsmitglieder (§ 26 Abs. 1 KGO) im Gottesdienst.

37.

anschließend

Konstituierende Sitzung des Kirchenvorstands, vorbereitet durch den amtierenden Kirchenvorstand auf Einladung des lebensältesten gewählten KV-Mitglieds. (§ 26 Absatz 2 KGWO).

Gemeindebüro pflegt die Telefonnummern und Mail-Adressen der KV-Mitglieder als Zielgruppe im Kiris-Meldewesenprogramm ein (§ 7 Abs. 3, 3a MeldVO)

38.

anschließend

Kirchenvorstand nimmt seine Arbeit auf, insb.:

  • Beschluss nach § 25 KGO für die Berufung von Mitgliedern des Verkündigungsteams im Leitungsorgan des Nachbarschaftsraums

Wahl von Vorsitz und Stellvertretung im Kirchenvorstand (§ 27 Abs. 1 und 3 KGO).

  • Beschluss einer Geschäftsordnung/ Bestätigung der Fortgeltung der Geschäftsordnung des Vorgängerkirchenvorstands
  • Bildung eines Kinder- und Jugendausschusses, § 10 KJO
  • Bildung eines Diakonieausschusses/Beauftragung eines/einer Diakoniebeauftragten, § 4 DiakG

Die Geschäftsübergabe an die neugewählten Kirchenvorstandsvorsitzenden wird durch den DSV begleitet.

39.

bis Freitag, 17. September 2027

Der DSV teilt dem Kirchenvorstand die Anzahl der von der Kirchengemeinde zu wählenden Gemeindemitglieder der Dekanatssynode mit.

4. Oktober – 15. Oktober 2027 - Herbstferien

40.

spätestens bis Montag, 1. November 2027

Wahl der Gemeindemitglieder und stellvertretenden Gemeindemitglieder der Dekanatssynode durch das Leitungsorgan im Nachbarschaftsraum (§ 2 DSWO).

41.

bis spätestens Montag, 8. November 2027

Ablauf der Einspruchsfrist von einer Woche gegen die Wahlen der Gemeindemitglieder zu den Dekanatssynoden. Einsprüche müssen beim Dekanatssynodalvorstand eingelegt werden

(§ 8 DSWO).

42.

bis spätestens Montag, 15. November 2027

Mitteilung der gewählten Gemeindemitglieder und stellvertretenden Gemeindemitglieder mit Namen, Vorname, Beruf, kirchlichem Arbeitgeber, Anschrift und Mail-Adresse durch die Kirchenvorstände an den DSV unter Verwendung des Formulars der Kirchenverwaltung.

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