Ehrenamt
KV-Wahl im Jahr 2027: Wann ist was zu tun?
© pixabay.com / RosZie
08.08.2025
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Von Peter Bernecker
Termine und Aufgaben
30. März – 10. April 2026 (RLP, Hessen) - Osterferien | ||
1. | April 2026 | Gemeinden werden über den Beginn der Vorbereitung der Kirchenvorstandswahl informiert. Gemeinden werden vom Medienhaus über Bestellung der Materialien zur Kandidierendengewinnung informiert |
2. | Anfang Mai 2026 | Bestell-Ende beim Medienhaus für Kommunikationsmaterial zur Kandidierendensuche |
3. | Juni 2026 | Versand Kommunikationsmaterial zur Kandidierendensuche. |
4. | ab Juni 2026 | Kandidierendengewinnung: Der Kirchenvorstand arbeitet an den Fragen:
Tipp: Bilden Sie eine Vorbereitungsgruppe im Nachbarschaftsraum für die Kirchenvorstandswahl. Im Nachbarschaftsraum wird die KV-Wahl geplant. Verständigung über die Kandidierendensuche. Festlegung der Termine, die zur inhaltlichen Vorbereitung notwendig sind. Kirchenvorstandssitzung zur Vorbereitung der Wahl:
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29. Juni – 7. August 2026 (RLP, Hessen) - Sommerferien | ||
5. | bis Jahresende 2026 |
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5./6. – 16./18. Oktober 2026 (RLP, Hessen) - Herbstferien | ||
6. | ab Montag, 7. Dezember 2026 bis 26. März 2027 | Gemeinden erfassen Ihre „Wahlangaben“ im Wahlmodul des Kiris-Meldewesens:
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22./23. Dezember 2026 – 8.10. Januar 2027 (Hessen, RLP) - Weihnachtsferien | ||
7. | bis Anfang Januar 2027 | Einladung zur Gemeindeversammlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlvorschlags (§ 10 und 7 KGWO). |
8. | Ende Januar 2027 | Abschluss der Arbeit des Benennungsausschusses:
Feststellung des ergänzten Wahlvorschlags und Übergabe an den Kirchenvorstand |
9. | anschließend bis zum Wahltag | Vorstellung der Kandidierenden durch den Kirchenvorstand (§ 11 KGWO) |
10. | bis Sonntag, 31. Januar 2027 | Ergänzter Wahlvorschlag wird auf geeignete Weise veröffentlicht (§ 11 Abs. 2 KGWO). |
11. | spätestens bis Montag, 1. Februar 2027 | Vorlage der Wahlunterlagen zur Prüfung an DSV (§ 12 KGWO). |
12. | Anfang/Mitte Februar 2027 | Information der Gemeinden über Materialien für Wahlwerbung und Wahlmobilisierung und Bestellphase der Printmaterialien beim Medienhaus |
13. | Anfang/Mitte März 2027 | Bestell-Ende beim Medienhaus für Kommunikationsmaterial zur Wahlmobilisierung |
14. | spätestens bis Montag, den 29. März 2027 | Prüfung der Wahlunterlagen durch den DSV |
15. | bis Freitag, 19. März 2027 | Kandidatenerfassung im Wahlmodul für die Online-Wahl |
16. | April 2027 | Versand des Kommunikationsmaterials zur Wahlmobilisierung, zusätzliche digitale Angebote auf ekhn.de |
17. | bis Ende April 2027 | Kirchenvorstandssitzung zur Bildung eines Wahlvorstands (§ 17 KGWO). |
22. März - 2. April 2027. (RLP, Hessen) - Osterferien | ||
18. | bis Montag, 26. April 2027 | Versand der Wahlbenachrichtigungskarten durch die ECKD (§ 16 KGWO). |
19. | Montag, 26. April bis Sonntag, 23. Mai 2027 | Freischaltung des Onlinewahl-Portals für Onlinewähler/innen um 9:00 Uhr, geöffnet bis zum 23. Mai 2027 23:59 Uhr. |
20. | bis spätestens 9. Mai 2027 | Hinweis der Gemeindemitglieder auf Einsichtsmöglichkeit in das Wählerverzeichnis (§ 3 Abs. 2 Satz 2 KGWO). |
21. | Ab April/Mai bis zum Wahltag | Mobilisierung zur Wahlteilnahme: intensive Öffentlichkeitsarbeit in der Gemeinde |
16./17.05.2027 Pfingsten | ||
22. | bis Sonntag, 23. Mai 2027 | Ende der Auskunftspflicht, mit welchen Angaben die Gemeindemitglieder im Wählerverzeichnis stehen |
23. | Sonntag, 23. Mai 2027 | Ende der Online-Wahl |
24. | Freitag, 28. Mai 2027 | Das Wahlergebnis und die Liste der Online-Wähler werden den Kirchengemeinden elektronisch zugestellt. |
25. | bis spätestens Freitag, 4. Juni 2027 | Gemeindebüro aktualisiert das Wählerverzeichnis (Stand März 2027) um die Briefwahlanträge nach (§ 3 Absatz 3 KGWO) |
26. | Sonntag, 6. Juni 2027 | Wahltag
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27. | anschließend | Kirchengemeinden füllen die Wahlstatistik im Wahlmodul aus |
28. | bis spätestens | Kirchenvorstandssitzung zur Prüfung des Wahlverfahrens und Feststellung des endgültigen Ergebnisses. Falls Feststellung der Ungültigkeit der Wahl, Übersendung der Unterlagen an den DSV zur Entscheidung (§ 21 Abs. 2 KGWO). |
29. | Sonntag 13. Juni bis spätestens Sonntag, 20. Juni 2027 | Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses in alphabetischer Reihenfolge durch den Kirchenvorstand im Gottesdienst und auf andere geeignete Weise, mit Hinweis auf Einspruchsmöglichkeit an den Kirchenvorstand. Das Wahlprotokoll und das endgültige Wahlergebnis sind zwei Wochen öffentlich auszulegen. (§ 22 Abs. 1 und 2 KGWO). |
30. | nach einer Woche, spätestens Montag, 28. Juni 2027 | Ablauf der einwöchigen Einspruchsfrist gegen das Wahlergebnis (§ 22 Abs. 2 KGWO). |
28. Juni - 6. August 2027 (RLP/Hessen) - Sommerferien | ||
31. | anschließend | Zeitraum für Beratung und Stellungnahme des Kirchenvorstands über eingegangene Einsprüche und sofortige Vorlage an DSV (§ 22 Abs. 3 KGWO). |
32. | bis spätestens Sonntag, 15. August 2027 | Schriftliche Bekanntgabe der Entscheidung des DSV über Einsprüche an die Beteiligten (§ 22 Abs. 4 KGWO). |
33. | nach zwei Wochen, spätestens Montag, 23. August 2027 | Ablauf der Klagefrist von zwei Wochen für Klagen beim Kirchengericht (§ 22 Abs. 5 KGWO). Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung (§ 22 Abs. 5 Satz 3 und 4 KGWO). |
34. | bis Mitte August 2027 | Versand des Starterpakets für die neuen Kirchenvorstände |
35. | Mittwoch, 1. September 2027 | Beginn der Amtszeit des neu gewählten Kirchenvorstands (§ 24 KGO). |
36. | 5./12. September 2027 | Einführung der gewählten Kirchenvorstandsmitglieder (§ 26 Abs. 1 KGO) im Gottesdienst. |
37. | anschließend | Konstituierende Sitzung des Kirchenvorstands, vorbereitet durch den amtierenden Kirchenvorstand auf Einladung des lebensältesten gewählten KV-Mitglieds. (§ 26 Absatz 2 KGWO). Gemeindebüro pflegt die Telefonnummern und Mail-Adressen der KV-Mitglieder als Zielgruppe im Kiris-Meldewesenprogramm ein (§ 7 Abs. 3, 3a MeldVO) |
38. | anschließend | Kirchenvorstand nimmt seine Arbeit auf, insb.:
Wahl von Vorsitz und Stellvertretung im Kirchenvorstand (§ 27 Abs. 1 und 3 KGO).
Die Geschäftsübergabe an die neugewählten Kirchenvorstandsvorsitzenden wird durch den DSV begleitet. |
39. | bis Freitag, 17. September 2027 | Der DSV teilt dem Kirchenvorstand die Anzahl der von der Kirchengemeinde zu wählenden Gemeindemitglieder der Dekanatssynode mit. |
4. Oktober – 15. Oktober 2027 - Herbstferien | ||
40. | spätestens bis Montag, 1. November 2027 | Wahl der Gemeindemitglieder und stellvertretenden Gemeindemitglieder der Dekanatssynode durch das Leitungsorgan im Nachbarschaftsraum (§ 2 DSWO). |
41. | bis spätestens Montag, 8. November 2027 | Ablauf der Einspruchsfrist von einer Woche gegen die Wahlen der Gemeindemitglieder zu den Dekanatssynoden. Einsprüche müssen beim Dekanatssynodalvorstand eingelegt werden (§ 8 DSWO). |
42. | bis spätestens Montag, 15. November 2027 | Mitteilung der gewählten Gemeindemitglieder und stellvertretenden Gemeindemitglieder mit Namen, Vorname, Beruf, kirchlichem Arbeitgeber, Anschrift und Mail-Adresse durch die Kirchenvorstände an den DSV unter Verwendung des Formulars der Kirchenverwaltung. |
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