Dekanat Bergstraße

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MitarbeiterInnenvertretung (MAV)

Die Aufgaben der MAV

Die MAV fördert die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sie tritt für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft ein und sie vertritt die Sorgen, Nöte und Beschwerden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die MAV fördert die Eingliederung ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schwerbehinderter und sonstiger hilfs- und schutzbedürftiger Personen in den Dienststellen. (§ 33 MAVG). Sie tritt dafür ein und achtet darauf, dass die geltenden arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen eingehalten werden. (§ 33 d MAVG)

Die MAV kann von sich aus personelle und soziale Maßnahmen bei der Dienststellenleitung anregen bzw. beantragen und gegebenenfalls die Anordnung einer gewünschten sozialen Maßnahme über die Schlichtungsstelle beantragen. (§ 42 und § 52.2 g MAVG). Sie  wirkt mit in organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten: bei der Aufstellung und Änderung von Stellenplänen, Organisationsplänen, bei der Errichtung oder Aufhebung von Stellen, bei der Veränderung von Dienststellen und bei der Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs. (§ 38 MAVG)

Die MAV muss zustimmen bei sozialen und personellen Angelegenheiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bestimmt mit in personellen Angelegenheiten, z.B. bei Einstellungen, ordentlichen Kündigungen, Ein- und Höhergruppierungen, bei der Festlegung von Beurteilungsgrundsätzen und bei der Erstellung von Sozialplänen. (§ 36, § 37 und § 39 MAVG)

Das amtierende Gremium

© Michael RänkerGruppenbild direkt nach der Wahlparty – das neue MAV-Team: (v.l.) Helmuth Degenhardt, Melanie Heger, Lucia Karwehl, Ebba Röhrig, Arik Siegel, Carmen Scheppers und Christa Maschke. Auf dem Bild fehlen Sophie Roß und Ruth Adler.

Fast 1200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Evangelischen Dekanats Bergstraße hatten bei der MAV-Wahl am 26. Februar 2024 die Möglichkeit, ihre Stimmen abzugeben und bis zu neun Kandidatinnen und Kandidaten für eine neue – vier Jahre währende – Amtszeit zu wählen. Rund 340 Kolleginnen und Kollegen haben an der Wahl teilgenommen. Bei 36 ungültigen Stimmen beziehungsweise zwei Enthaltungen gehören nun folgende Kolleginnen und Kollegen, die jeweils mit 230 bis 250 Stimmen gewählt wurden, der neuen Mitarbeitendenvertretung an:

Ruth Adler (Erzieherin in der Kita Lorsch), Helmut Degenhardt (Hausmeister in der Kirchengemeinde Auerbach), Melanie Heger (Erzieherin in der Kita Hüttenfeld), Lucia Karwehl (stellvertretende Leitung in der Kita Biblis-Nordheim), Christa Maschke (Erzieherin in der Kita Gadernheim), Ebba Röhrig (Verwaltungsangestellte und Sekretärin im Dekanat Bergstraße), Sophie Roß (Sachbearbeiterin und Sekretärin im Dekanat Bergstraße sowie Gemeindesekretärin in der Kirchengemeinde Schwanheim), Carmen Scheppers (Erzieherin in der Kita Elmshausen) sowie Arik Siegel (Gemeindepädagoge in Bensheim und im Dekanat Bergstraße).

Bei der konstituierenden Sitzung der MAV wurde Ebba Röhrig als Vorsitzende im Amt bestätigt, zu ihrer Stellvertreterin wurde Carmen Scheppers gewählt.

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Kontakt

Ebba Röhrig
MAV-Vorsitzende
Telefon: 06252 / 6733-50
Telefax: 06252 / 6733-55
E-Mail: MAV.Dekanat.Bergstrasse@ekhn.de
Bürozeiten: montags bis donnerstags von 13.30 bis 16.30 Uhr

 

 

Carmen Scheppers
Stellvertretende MAV-Vorsitzende
E-Mail: carmen.scheppers@ekhn.de

Elena Mais
MAV-Sekretariat
Telefon: 06252 / 6733-51
Telefax 06252 / 6733-55
E-Mail: MAV.Dekanat.Bergstrasse@ekhn.de
Bürozeiten: dienstags von 11 bis 15 Uhr sowie mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr

 

 

Termine

Mitarbeitenden-Teilversammlung für Diakoniestationen im Dekanat Bergstraße:
19.09.2024, Donnerstag, 14 Uhr
per ZOOM

https://me-qr.com/de/text/ZEVsOIS4

 

 

Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

Der Gesetzgeber formuliert an einigen Stellen die Notwendigkeit, Beschwerden oder Hinweise auf rechtswidriges Verhalten benennen zu können. Auch in kirchlichen Arbeits- und Dienstverhältnissen greifen diese Vorschriften. Eine Zusammenfassung der verschiedenen Möglichkeiten sowie eine Einordnung sind in einem Info-Blatt zusammengefasst, das hier zum Herunterladen bereitsteht:

Info-Blatt „Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz“

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