Dekanat Bergstraße

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MitarbeiterInnenvertretung (MAV)

Im Februar 2020 ist die  neue Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitervertretung (MAV) gewählt worden. 17 Personen hatten kandidiert, neun Sitze waren zu vergeben.

Gewählt wurden Elke Thielmann (inzwischen ausgeschieden), Arik Siegel, Elvira Reimund, Bruno Ehret, Helmuth Degenhardt, Lucia Karwehl, Ebba Röhrig, Elke Coronado und Monika Schmitt.

Wahlberechtigt waren 1200 Mitarbeitende. Die Wahlbeteiligung lag bei 40 Prozent und damit etwas höher als bei der letzten Wahl im Februar 2016. Da es zahlreiche Dienststellen im Dekanat gibt -  von Seeheim im Norden bis Gorxheimertal im Süden, von Affolterbach im Osten bis Nordheim im Westen – erfolgte die Abstimmung per Briefwahl. Bei der konstituierenden Sitzung wurde Elke Thielmann erneut zur MAV-Vorsitzenden gewählt.

Die Aufgaben der MAV

Die MAV fördert die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sie tritt für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft ein und sie vertritt die Sorgen, Nöte und Beschwerden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die MAV fördert die Eingliederung ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schwerbehinderter und sonstiger hilfs- und schutzbedürftiger Personen in den Dienststellen. (§ 33 MAVG). Sie tritt dafür ein und achtet darauf, dass die geltenden arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen eingehalten werden. (§ 33 d MAVG)

Die MAV kann von sich aus personelle und soziale Maßnahmen bei der Dienststellenleitung anregen bzw. beantragen und gegebenenfalls die Anordnung einer gewünschten sozialen Maßnahme über die Schlichtungsstelle beantragen. (§ 42 und § 52.2 g MAVG). Sie  wirkt mit in organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten: bei der Aufstellung und Änderung von Stellenplänen, Organisationsplänen, bei der Errichtung oder Aufhebung von Stellen, bei der Veränderung von Dienststellen und bei der Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs. (§ 38 MAVG)

Die MAV muss zustimmen bei sozialen und personellen Angelegenheiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bestimmt mit in personellen Angelegenheiten, z.B. bei Einstellungen, ordentlichen Kündigungen, Ein- und Höhergruppierungen, bei der Festlegung von Beurteilungsgrundsätzen und bei der Erstellung von Sozialplänen. (§ 36, § 37 und § 39 MAVG)

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Kontakt

Ebba Röhrig
MAV-Vorsitzende
Telefon: 06252 / 6733-50
Telefax: 06252 / 6733-55
E-Mail: MAV. Dekanat.Bergstrasse@ ekhn.de
Bürozeiten: dienstags bis donnerstags von 13.30 bis 16.30 Uhr

 

 

Elena Mais
MAV-Sekretariat
Telefon: 06252 / 6733-52
Telefax 06252 / 6733-55
E-Mail: MAV.Dekanat.Bergstrasse@ekhn.de
Bürozeiten: dienstags von 11 bis 15 Uhr sowie mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr

 

 

Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

Der Gesetzgeber formuliert an einigen Stellen die Notwendigkeit, Beschwerden oder Hinweise auf rechtswidriges Verhalten benennen zu können. Auch in kirchlichen Arbeits- und Dienstverhältnissen greifen diese Vorschriften. Eine Zusammenfassung der verschiedenen Möglichkeiten sowie eine Einordnung sind in einem Info-Blatt zusammengefasst, das hier zum Herunterladen bereitsteht:

Info-Blatt „Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz“

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