Petition an den Deutschen Bundestag
Am Tag der Einheit Läden einheitlich zu
bbiewPetition_3.Okt19.01.2016 bbiew Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für den Nationalfeiertag am 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, eine Freigabe als verkaufsoffener Feiertag bundeseinheitlich unzulässig ist“, heißt es in dem Text der Petition. Zurzeit bestehen in den Bundesländern für den 3. Oktober unterschiedliche Bestimmungen hinsichtlich der Freigabe als verkaufsoffener Feiertag. Die Allianz für den freien Sonntag im Landkreis Leer beruft sich auf die Regelung in Nordrhein-Westfalen. Dort hatte das für Sonntagsöffnungen zuständige Wirtschaftsministerium erklärt, dass der 3. Oktober ein gesetzlich geschützter Feiertag sei und nicht als verkaufsoffen freigegeben werden dürfe, ganz gleich auf welchen Wochentag der 3. Oktober falle. In dieseem Jahr fällt der Tag der deutschen Einheit auf einen Montag.
Damit das Anliegen im Petitionsausschuss des Bundestages öffentlich beraten wird, benötigt die Allianz für den freien Sonntag im Landkreis Leer bis zum 25. Januar 2016 mindestens 50.000 Unterschriften. Die Petition kann online nach erfolgter Registrierung namentlich oder anonym mitgezeichnet werden,
Die Petition 62216 „Ladenzeitrecht - Bundeseinheitlich keine Ladenöffnung am Tag der Deutschen Einheit“ mit der Möglichkeit zum Mitzeichnen finden Sie hier
Mitglieder der Allianz für den Freien Sonntag im Landkreis Leer sind Ev. luth. Kirchenkreis Emden-Leer, Ev. luth. Kirchenkreis Rhauderfehn, Ev. ref. Kirche Papenburg, Ev. ref. Kirche, Synodalverband Rheiderland, Ev. ref. Kirche, Synodalverband südl. Ostfriesland, Ver.di Ortsverein Landkreis Leer Deutscher Gewerkschaftsbund, Kreisverband Leer, Kolpingwerk Diözesanverband Osnabrück und der KreisSportBund Leer e.V.
Sonntags immer öfter
In Hessen hat die Sonntagsarbeit weiter zugenommen und liegt über dem Bundesdurchschnitt. Auf eine parlamentarische Anfrage erklärte Sozialminister Stefan Grüttner, dass der Anteil der Erwerbstätigen insgesamt, die ständig oder regelmäßig an Sonn- oder Feiertagen arbeiteten, von 5 % im Jahr 1994 auf 15 % im Jahr 2014“ gestiegen sei. Im Bundesvergleich erhöhte sich der entsprechende Anteil von 10 % (1994) auf 14 % (2014).
Die Anfrage und die Antwort des Ministers finden Sie im Wortlaut hier
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