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Weiter kein Hinweis auf fremdenfeindlichen Hintergrund

Brand vorsätzlich gelegt

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Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Feuer in der Heppenheimer Flüchtlingsunterkunft nicht aus Fahrlässigkeit entstand, sondern vorsätzlich gelegt wurde. Hinweise auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund gibt es aber den Ermittlungen zufolge nach wie vor nicht.

Die Ermittlungen ließen keinen anderen Schluss zu, als dass der Brand mit Vorsatz gelegt wurde, teilte die Staatsanwaltschaft heute mit. Brandbeschleuniger wurden allerdings nicht eingesetzt.

Indizien für eine fremdenfeindlichen Hintergrund hat die Sonderkommission bislang nicht gefunden. Andere Gründe wie ein Streit kämen in Betracht. Die Ermittlungen gingen weiterhin in alle Richtungen.

Das Feuer war vor einer Woche hinter der Eingangstür des Hauses entstanden. Drei Personen erlitten leichte Rauchgasvergiftungen. Ein Bewohner sprang in einer Panikreaktion aus dem zweiten Stock ins Freie und verletzte sich schwer. Die 51 Bewohner konnten schon am nächsten tag in das Haus zurückkehren. Zum Zeitpunkt des Brandes befanden sich 46 Menschen in dem Gebäude. Für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters führen, ist inzwischen eine Belohnung von 2.000 Euro ausgesetzt worden.

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