Entscheidung per Briefwahl
Die neue MAV ist gewählt
E.ThielmannAuszählung der Stimmzettel im Heppenheimer Haus der Kirche26.02.2020 bbiew Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Gewählt wurden Elke Thielmann, Arik Siegel, Elvira Reimund, Bruno Ehret, Helmuth Degenhardt, Lucia Karwehl, Ebba Röhrig, Elke Coronado und Monika Schmitt.
Wahlberechtigt waren 1200 Mitarbeitende. Die Wahlbeteiligung lag bei 40 Prozent und damit etwas höher als bei der letzten Wahl im Februar 2016. Bei ihrer konstituierenden Sitzung wird die MAV aus ihren Reihen einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende wählen. Da es zahlreiche Dienststellen im Dekanat gibt - von Seeheim im Norden bis Gorxheimertal im Süden, von Affolterbach im Osten bis Nordheim im Westen – erfolgte die Abstimmung per Briefwahl.
Die Aufgaben der MAV
Die MAV fördert die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sie tritt für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft ein und sie vertritt die Sorgen, Nöte und Beschwerden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die MAV fördert die Eingliederung ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schwerbehinderter und sonstiger hilfs- und schutzbedürftiger Personen in den Dienststellen. (§ 33 MAVG). Sie tritt dafür ein und achtet darauf, dass die geltenden arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen eingehalten werden. (§ 33 d MAVG)
Die MAV kann von sich aus personelle und soziale Maßnahmen bei der Dienststellenleitung anregen bzw. beantragen und gegebenenfalls die Anordnung einer gewünschten sozialen Maßnahme über die Schlichtungsstelle beantragen. (§ 42 und § 52.2 g MAVG). Sie wirkt mit in organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten: bei der Aufstellung und Änderung von Stellenplänen, Organisationsplänen, bei der Errichtung oder Aufhebung von Stellen, bei der Veränderung von Dienststellen und bei der Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs. (§ 38 MAVG)
Die MAV muss zustimmen bei sozialen und personellen Angelegenheiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bestimmt mit in personellen Angelegenheiten, z.B. bei Einstellungen, ordentlichen Kündigungen, Ein- und Höhergruppierungen, bei der Festlegung von Beurteilungsgrundsätzen und bei der Erstellung von Sozialplänen. (§ 36, § 37 und § 39 MAVG)
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