Dekanat Bergstraße

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Kapitalerträge

Direkte Erhebung der Kirchensteuer

Wer ein Konto bei einer deutschen Bank besitzt, erhält derzeit Post: Die Kirchensteuer aus Kapitalerträgen soll künftig direkt abgeführt werden. Viele sind verunsichert. Doch nur die Art der Steuererhebung ändert sich, eine Steuererhöhung ist damit nicht verbunden.

Ab 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge von der Bank automatisch abgeführt

Ab 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge von der Bank grundsätzlich automatisch abgeführt. Dazu zählen etwa Zinsen auf Sparkonten. Den zum Abzug der Kirchensteuer verpflichteten Banken wird dazu vom Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit der Steuerpflichtigen mitgeteilt. Die Geldinstitute führen den Betrag dann direkt ans Finanzamt ab. Der Steuerzahler selbst muss nichts mehr unternehmen. 

Über die Neuregelung informieren die Banken derzeit jeden Kunden. Kirchenmitglieder mussten ihre Religionszugehörigkeit bisher der Bank selber mitteilen. Taten sie dies nicht, wurden die Angaben später bei der Einkommensteuererklärung nachgefordert. Mit dem neuen System sind keine neuen Abgaben verbunden. Kapitalerträge sind als Teil des Einkommens längst steuerpflichtig. Auch die Höhe der Kirchensteuer von neun Prozent der Einkommenssteuer bleibt unverändert.

Das neue Verfahren soll die Anforderungen des Datenschutzes erfüllen. Das Religionsmerkmal – eine sechsstellige Kennziffer – wird verschlüsselt übermittelt. Bankmitarbeiter erfahren nicht, welcher Kirche der Kunde angehört.

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