Kapitalerträge
Direkte Erhebung der Kirchensteuer

14.02.2014
vr
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Ab 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge von der Bank grundsätzlich automatisch abgeführt. Dazu zählen etwa Zinsen auf Sparkonten. Den zum Abzug der Kirchensteuer verpflichteten Banken wird dazu vom Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit der Steuerpflichtigen mitgeteilt. Die Geldinstitute führen den Betrag dann direkt ans Finanzamt ab. Der Steuerzahler selbst muss nichts mehr unternehmen.
Über die Neuregelung informieren die Banken derzeit jeden Kunden. Kirchenmitglieder mussten ihre Religionszugehörigkeit bisher der Bank selber mitteilen. Taten sie dies nicht, wurden die Angaben später bei der Einkommensteuererklärung nachgefordert. Mit dem neuen System sind keine neuen Abgaben verbunden. Kapitalerträge sind als Teil des Einkommens längst steuerpflichtig. Auch die Höhe der Kirchensteuer von neun Prozent der Einkommenssteuer bleibt unverändert.
Das neue Verfahren soll die Anforderungen des Datenschutzes erfüllen. Das Religionsmerkmal – eine sechsstellige Kennziffer – wird verschlüsselt übermittelt. Bankmitarbeiter erfahren nicht, welcher Kirche der Kunde angehört.
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