Hessens Ministerpräsident bekommt Sonntags-Post
Sonntagsschutz - Kommunen in der Pflicht
Ev. KircheSonntag_Werktag06.07.2016 bbiew Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Anlass des Schreibens an Ministerpräsident Volker Bouffier ist insbesondere das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Danach können nur Veranstaltungen, die „selbst einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen“, Anlass für die sonntägliche Ladenöffnung sein. Alibi-Veranstaltungen sind damit als Anlass für verkaufsoffene Sonntage ausgeschlossen.
Die Allianz hatte auf das Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts bereits in einem Brief an die hessischen Kommunen hingewiesen - ohne nennenswerte Reaktionen. „Die laxe Auslegung der gesetzlichen Regelungen zur sonntäglichen Ladenöffnung wurde weitestgehend und ohne erkennbare Einschränkungen fortgesetzt“, erklärte die Hessen-Allianz, zu deren Gründungsmitgliedern die Gewerkschaft ver.di, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), die Evangelische Kirche Kurhessen-Waldeck, das Bistum Mainz und das Bistum Fulda gehören.
Sonntagsschutz hat Recht
Auch das Evangelische Dekanat Bergstraße appellierte an die Kommunen in der Region, die vom Bundesverwaltungsgericht klar definierten Kriterien bei der Genehmigung verkaufsoffener Sonntage zu beachten. Über die nach dem hessischen Ladenöffnungsgesetz maximal möglichen vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr könnten die Kommunen nicht einfach frei verfügen. Vielmehr seien die Ausnahmegenehmigungen an Bedingungen geknüpft, hieß es in einer Erklärung des Dekanats vom 5. April dieses Jahres.
Die Allianz für den freien Sonntag in Hessen bittet nun den Ministerpräsidenten gegenüber den Kommunen von der Aufsichtspflicht Gebrauch zu machen und sie anzuweisen, bei der Vergabe von Ausnahmegenehmigungen für verkaufsoffenen Sonntage die Rechtsprechung zu beachten. Denn es liege in der Verantwortung der Kommunen, „den ‚Wildwuchs‘ sonntäglicher Ladenöffnungen einzudämmen“, betont die Allianz für den freien Sonntag.
Den Wortlaut des Schreibens an Ministerpräsident Volker Bouffier finden Sie hier
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