Diakoniestation Bensheim-Zwingenberg
Urteil im Untreue-Prozess
bbiew08.10.2014 bbiew Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer von einem „kriminellen System“ gesprochen, das die beiden Angeklagten „mit krimineller Energie“ betreiben hätten Sie hatten Leistungen der Diakoniestation außerhalb der offiziellen Buchführung abgerechnet und sich laut Gericht damit eine dauerhafte Einnahmequelle gesichert. Der Schaden für die Diakoniestation beläuft sich auf rund 686.000 Euro. Die tatsächliche Schadenssumme liegt doppelt so hoch, die zugrundeliegenden Taten sind aber verjährt.
Als strafmildernd wertete das Gericht, dass die angeklagte Pflegedienstleiterin die Taten heute am letzten Verhandlungstag einräumte. „Ich habe der Station Schaden zugefügt und schäme mich dafür“ sagte sie in einer persönlichen Erklärung. Die mitangeklagte Verwaltungskraft machte während des gesamten Prozesses keine Angaben zu Sache.
Diakonie ist kein kapitalistisches Unternehmen
Der Vorsitzende Richter sagte, dass das Vier-Augen-Prinzip nicht greifen konnte, weil es “die vier Augen der beiden Täterinnen“ waren. Dennoch wertete es das Gericht als strafmildernd, dass bei der Diakoniestation die Möglichkeit einer Schattenbuchhaltung bestanden und es keine überprüfbaren Arbeitsstundenkontrollen gegeben habe. Damit sei es den Täterinnen leicht gemacht worden. Er betonte in seiner Urteilsbegründung aber, dass es bei Einrichtungen wie der Diakoniestation keine Alternative gebe. „Sollen aus vier Augen künftig sechs, acht oder zehn Augen werden? Soll der Pfarrer als Vorsitzender der Diakoniestation durch einen Controller ersetzt werden? Soll Video-Überwachung eingeführt werden?", fragte der Richter und antwortete selbst: „Eine Organisation, die nach dem christlichen Impetus tätig wird, kann nicht nach dem kapitalistischen Dienstleistungsprinzip agieren. Wer auf mitmenschliche Werte baut, macht sich immer angreifbar“.
Wo ist das Geld geblieben?
Die Diakoniestation will in einem anschließenden Zivilverfahren versuchen, zumindest einen Teil der veruntreuten Gelder zurückzubekommen. Das Gericht stellte fest, dass der Verbleib des Geldes in dem Prozess nicht hinreichend geklärt werden konnte. Teure Anschaffung oder luxuriöse Fernreisen, die über Jahre unternommen wurden, reichten dafür als Erklärung nicht aus.
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