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EKHN-Frühjahrssynode

EKHN setzt sich ehrgeizige ökologische, soziale und ökonomische Ziele

© ELG21 / PixabayDie EKHN setzt sich ehrgeizige ökologische, soziale und ökonomische Ziele.

Die Synode der Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Freitag (9. Mai) auf ihrer Frühjahrstagung in Frankfurt am Main den Weg frei gemacht für einen Klimaschutzplan, der mit dem nächsten Haushalt im Herbst 2025 beschlossen werden soll. Außerdem hat die Synode der EKHN als erste evangelische Kirche in Deutschland eine Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen.

Treibhausneutralität im Blick

Der erste Klimaschutzplan für die Jahre 2026 bis 2031 enthält konkrete Maßnahmen in den drei Themenbereichen Gebäude, Mobilität und Beschaffung. Sie dienen zur Umsetzung der verbindlichen CO2-Einsparziel des EKHN-Klimaschutzgesetzes.

Finanziert werden sollen die Maßnahmen in den nächsten sechs Jahren aus Mitteln des Zukunftsfonds und Rücklagen mit vorläufig insgesamt 35,3 Millionen Euro. Davon entfallen rund 90 Prozent, also rund 31,4 Millionen Euro (22,5 Millionen Euro aus Baurücklagen und 8,87 Millionen Euro aus dem Zukunftsfonds), auf den Bereich Gebäude. Für Maßnahmen in den Bereichen Mobilität und Beschaffung stehen rund 10 Prozent der Gesamtmittel ausschließlich aus dem Zukunftsfonds, insgesamt rund 3,93 Millionen Euro, zur Verfügung.

Anders als bei Gebäuden kommt dabei der Verhaltensänderung von Menschen eine zentrale Rolle zu, sodass in den Folgejahren entsprechend ambitionierte weitere Aktivitäten erforderlich sein werden, um auch hier mehr Treibhausgase einzusparen. Mit den geplanten Maßnahmenpaketen will die EKHN deutliche Einsparungen von CO2 erreichen und bis zum Jahr 2045 mithilfe weiterer Maßnahmen treibhausgasneutral sein.

Schrittweise Umsetzung des Maßnahmenplans

Die Umsetzung des Klimaschutzplanes soll schrittweise erfolgen: Gemeinsam mit dem Haushalt wird die Synode alle zwei Jahre über Klimaschutzpläne entscheiden, in denen konkrete Maßnahmen zusammengefasst werden. Damit werden Maßnahmen überprüfbar, um den Fortschritt zu verfolgen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Klimaschutzgesetz der EKHN bildet Basis der Maßnahmen

Hintergrund für die Maßnahmenpakete ist das Klimaschutzgesetz der EKHN, das darauf abzielt, die ökologische Verantwortung der Kirche zu stärken und konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz zu fördern. Die Synodalen haben mit diesem Gesetz das Ziel formuliert, dass die EKHN ihre Gemeinden, Dekanate, Verbände und sonstige kirchliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreichen, um dem weiteren Fortschreiten des Klimawandels entgegenzutreten. Das Gesetz fördert unter anderem den Einsatz erneuerbarer Energien, die Verbesserung der Energieeffizienz und die Sensibilisierung der Gemeindemitglieder für umweltfreundliches Handeln.

Verantwortung des christlichen Glaubens wahrnehmen

Dieser Auftrag der EKHN begründet sich in der Verantwortung des christlichen Glaubens zur Bewahrung der Schöpfung und zur Wahrung der Lebensrechte heutiger und kommender Generationen.

„Die Bewahrung der Schöpfung ist eine Aufgabe, die sich durch alle Lebensbereiche zieht. Und sie ist eng verknüpft mit dem Einsatz für Gerechtigkeit und Frieden. Dem wollen wir als Kirchensynode mit dem Maßnahmenplan zum Klimaschutzgesetz Rechnung tragen“, so Wolfgang Prawitz, stellvertretender Präses der Kirchensynode der EKHN.

Erste Nachhaltigkeitsstrategie einer Evangelischen Kirche

Mit Blick auf die mit großer Mehrheit beschlossene Nachhaltigkeitsstrategie erläuterte Christiane Schwindt, Leiter des Zentrums Gesellschaftliche Verantwortung: „Eine Nachhaltigkeitsstrategie hilft vor Gott und den Menschen, systematisch Verantwortung zu übernehmen und zukunftsfähig zu wirtschaften“. Dazu hat die EKHN über anderthalb Jahre in Zusammenarbeit mit der ifok GmbH die zur Abstimmung vorgelegte Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet. Diese ordnet die behandelten Themen vier Dimensionen zu: Ökologie, Soziales, Ökonomie und Theologie. Ermittelt wurden sieben Entwicklungsbereiche, mit denen sich die Nachhaltigkeitsstrategie befassen wird. Diese sind: Umwelt und Klimaschutz, die Sicherung der Nachhaltigkeit in der gemeinwesenorientierten Ausrichtung der Nachbarschaftsräume, die Gestaltung der Mitgliederentwicklung und Sicherung der finanziellen Nachhaltigkeit, Schutz und Stärkung des Ehrenamts, die Stärkung der Verbindung von kirchlicher Praxis und Nachhaltigkeit, das Sichtbarmachen nachhaltigen Handelns und das Etablieren eines kollaborativen Nachhaltigkeitsmanagement.

Im ersten Beschlussteil nahm die Synode diese Nachhaltigkeitsstrategie zustimmend zur Kenntnis. Damit verband sich der Auftrag, die Kirchenentwicklung auf der Grundlage dieser Strategie voranzutreiben und operative Ziele und Maßnahmen zu definieren. Im zweiten Beschlussteil ging es um die Verbindung der Nachhaltigkeitsstrategie zum Prozess ekhn2030, beispielsweise zum beschlossenen Klimaschutzplan.

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