Trauerkultur
FAQs rund um die evangelisch geprägte Bestattung
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Die Trauerkultur wandelt sich
26.10.2025
pwb
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Von Dr. Carmen Berger-Zell, Dr. Peter Meyer, Pressestelle
und der Online-Redaktion der EKHN
Bei den Fragen zum Thema evangelisch geprägte Bestattung wurden auch Änderungen durch das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz aufgegriffen. Danach kann die Asche einer verstorbenen Person auch zu Hause aufbewahrt werden. Was bedeutet das für die evangelische Bestattungspraxis?
Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, sind Angehörige und Freunde oft zutiefst betroffen. Deshalb können Impulse dabei unterstützen, die Trauer zu verarbeiten. Dazu kommt, dass nach dem Tod einer geliebten Person oft viel Organisatorisches zu erledigen ist – dabei unterstüzt eine Checkliste. Zudem stellen sich viele Fragen – auch zur Gestaltung der Bestattung. Denn die Bestattungskultur befindet sich im Wandel: In Rheinland-Pfalz kann beispielsweise ein Teil der Asche in einen Schmuckstein verwandelt werden.
Um Trauernde und Begleitende – etwa Pfarrerinnen und Pfarrer – bei Entscheidungen rund um eine Bestattung zu unterstützen, haben wir Antworten zu häufig gestellten Fragen zusammengestellt:
Allgemeine, häufig gestellte Fragen (FAQs) rund um die Bestattung
Neu! Gibt es noch einen Friedhofszwang?
Angehörige und Freunde brauchen einen Ort, an dem sie ihre Verstorbenen geborgen wissen. Friedhöfe und Begräbniswälder erfüllen diese Aufgabe. Sie sind öffentlich zugänglich, bieten Raum für Trauer und ermöglichen gemeinschaftliches Erinnern über Generationen hinweg.
Der Friedhof als öffentlicher Begräbnisort hat sich durch die Geschichte hinweg entwickelt – und verändert. Nah an den Kirchen. Vor den Toren der Stadt oder des Dorfes. Mitten in den Siedlungen.
Auch die Begräbnisformen haben sich gewandelt. Urnenbestattungen sind zum Regelfall geworden. Kolumbarien entstehen, auf Friedhöfen oder als separate Gebäude. Tuchbestattungen wurden möglich. Begräbniswälder kamen hinzu.
Darin spiegeln sich gewandelte Bedürfnisse, unterschiedliche religiöse Traditionen, verschiedene weltanschauliche Vorstellungen wider. Und auch: Eine mobile Gesellschaft, in der Angehörige oftmals weit verstreut leben.
Über lange Zeit hinweg war in Deutschland die Bestattung Verstorbener auf einem Friedhof grundsätzlich Pflicht. In Rheinland-Pfalz wurde 2025 der Friedhofszwang für die Asche Verstorbener aufgehoben, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten verfügt hat, dass einer Person seiner Wahl seine Asche ausgehändigt oder auf eine andere, neue Weise bestattet wird. Dann ist es möglich:
- die Urne mit nach Hause zu nehmen,
- einen Teil der Asche zu einem Schmuckstück verarbeiten zu lassen,
- die Asche außerhalb des Friedhofs zu verstreuen – etwa im eigenen Garten (mit Zustimmung der Eigentümer*innen),
- eine Flussbestattung in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar vorzunehmen.
Damit solche Formen rechtlich und würdevoll umgesetzt werden können, muss zu Lebzeiten schriftlich festgehalten werden, welche Bestattungsform gewünscht ist und wer mit der Totenfürsorge betraut wird (siehe Totenfürsorgeverfügung). Außerdem muss die verstorbene Person ihren letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben.
Auch wenn neue Formen des Abschieds entstehen, bleibt der Friedhof mit seiner besonderen Atmosphäre ein gut zugänglicher Ort, an dem gemeinsam der Verstorbenen erinnert werden kann.
Kann eine verstorbene Person auch evangelisch bestattet werden, wenn sie zu Lebzeiten aus der Kirche ausgetreten ist?
Nach der Ordnung der Kirchen werden nur Mitglieder der Gemeinde nach christlichem Ritus unter Begleitung eines Pfarrers oder einer Pfarrerin bestattet. Die Kirche respektiert den Wunsch einer ausgetretenen Person, die sich von der Kirche distanziert hat, und führt keine Bestattungsfeier durch. Wenn jedoch nahe Angehörige zur evangelischen Kirchengemeinde gehören, dann kommen viele Pfarrerinnen und Pfarrer ihrem Wunsch nach kirchlicher Begleitung gerne nach.
Neu! Was empfiehlt die Evangelische Kirche bei einer Bestattung von Sternenkindern?
Wenn ein Kind stirbt, bevor es geboren wird, ist das für die Angehörigen unfassbar schlimm. Ein angemessener Ort liebevoller Erinnerung kann Betroffenen helfen, den Verlust zu verarbeiten. Auf verschiedenen Friedhöfen gibt es bereits Trauerstätten dafür, die von Menschen besucht werden. Sowohl in Hessen wie in Rheinland-Pfalz können auch Kinder, die sehr früh in der Schwangerschaft sterben, bestattet werden, wenn die Eltern das möchten. Es gibt kirchliche Begleitung für verschiedene Trauerformen.
Pfarrerinnen und Pfarrer vor Ort stehen als Ansprechpartner*innen gerne zur Verfügung.
Neu! Was ist eine Totenfürsorgeverfügung?
Eine Totenfürsorgeverfügung ist ein Dokument, in dem Verstorbene ihren letzten Willen bezüglich ihrer Bestattung in Rheinland-Pfalz schriftlich festhalten. Es geht insbesondere darum, welche Bestattungsart gewünscht ist und wer für die Umsetzung sorgen soll. Das Land Rheinland-Pfalz bietet hierfür ein Formular an. Sie finden es unter diesem Link:
Eine Totenfürsorgeverfügung gibt aber auch unabhängig von den neuen Bestattungsformen die Möglichkeit zur Klärung für sich und mit Menschen, die Ihnen nahestehen: Wie will ich bestattet werden? Was wünsche ich mir für die Trauerfeier? Was sollen andere entscheiden? Seelsorger*innen können gute Gesprächspartner*innen für diese Fragen und Ihre Entscheidungen sein.
Häufig gestellt Fragen (FAQs) rund um neue Bestattungsformen:
Neu! Spricht aus evangelischer Sicht etwas gegen die Aufbewahrung der Asche einer verstorbenen Person in einer Urne oder in Form eines Schmuckstücks zu Hause?
Manche Menschen wünschen sich, die Asche eines geliebten Menschen ganz nah bei sich zu behalten – etwa zu Hause. In Rheinland-Pfalz ist es rechtlich möglich, die Asche mit nach Hause zu nehmen. Das gilt, solange die damit betraute Person die Asche aufbewahren kann und will. Spätestens, wenn auch diese Person stirbt, wird die Urne auf einem Friedhof beigesetzt.
Ein Teil der Totenasche kann auch zu einem würdevollen Erinnerungsstück verarbeitet werden, beispielsweise in einen Schmuckstein oder in eine Keramik.
Falls ein solcher Wunsch besteht, ist das aus Sicht der EKHN verständlich und nachvollziehbar. Gleichzeitig erinnert die EKHN an die besondere Bedeutung von Friedhöfen: Friedhöfe sind öffentlich zugänglich. Sie ermöglichen es auch anderen Menschen, die Gedenkstätte eines verstorbenen Menschen zu besuchen. Sie schaffen Raum für Trauer, der über das persönliche Umfeld hinaus Bestand hat – auch für kommende Generationen.
Egal, für welche Beisetzungsart Sie oder Ihre Angehörigen sich entscheiden: Sprechen Sie eine Pfarrperson auf Möglichkeiten der Begleitung an. Dabei kann es sowohl um eine Trauerfeier im Vorfeld als auch um die Frage gehen, inwieweit die Übergabe der Ascheurne oder der Ascheteile (die durch die Bestatterin oder den Bestatter erfolgen muss) kirchlich begleitet werden kann. Auch Ihre Fragen rund um die Formen der Aufbewahrung der Asche haben im Gespräch mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer Platz.
Neu! Was empfiehlt die EKHN zu Aufbewahrung der Asche eines Verstorbenen?
Die evangelische Kirche empfiehlt, die Asche eines Verstorbenen auf einem Friedhof beizusetzen. Friedhöfesind darauf ausgerichtet, dass sie gut zugänglich sind und dadurch gemeinsam Verstorbener gedacht werden kann.
In Rheinland-Pfalz ist es aber auch erlaubt, mit der Asche Verstorbener auf andere Art umzugehen. So kann sie etwa zu Hause oder als Schmuckstück aufbewahrt, im Garten verstreut oder in einer wasserlöslichen Urne in einem größeren Fluss bestattet werden. Auch wenn neue Formen des Umgangs mit der Asche Verstorbener erlaubt sind – die EKHN empfiehlt die Bestattung an einem Ort, der nicht nur privat, sondern auch gemeinschaftlich getragen wird. Trauernde können solche Orte – wie Friedhof, Begräbniswald oder Kolumbarium – aufsuchen und dort verweilen. Zu ihnen können Trauernde aber auch auf Abstand gehen.
Manche herkömmlichen Formen der Beisetzung auf Friedhöfen werden mittlerweile als starr und abweisend wahrgenommen. In den letzten Jahren haben sich auf Friedhöfen und in Begräbniswäldern neue, zum Beispiel naturnahe Begräbnisformen entwickelt. Viele Menschen finden für sich und für Angehörige dort persönliche, aber gleichzeitig auch öffentliche Trauerorte.
Neu! Kann eine evangelische Bestattungszeremonie auch an Orten wie Haus, Garten, Fluss oder Weinberg stattfinden, wenn Angehörige die Asche dort aufbewahren oder verstreuen möchten?
Neben Friedhöfen besteht zum Beispiel auch für Begräbniswälder die Möglichkeit, mit einer christlichen Trauerfeier in Begleitung einer evangelischen Pfarrerin oder eines Pfarrers Abschied zu nehmen.
In Rheinland-Pfalz ist es rechtlich möglich, die Asche eines Verstorbenen außerhalb von Friedhof oder Begräbniswald aufzubewahren oder zu verstreuen – etwa auf einem privaten Grundstück, in einem Fluss (Rhein, Mosel, Saar, Lahn) oder an einem persönlich bedeutsamen Ort wie einem Garten oder Weinberg, wenn der Besitzer damit einverstanden ist.
Die evangelische Kirche begleitet Trauernde auch in neuen Formen des Abschieds. Wie eine kirchliche Zeremonie bei diesen Formen der Aufbewahrung, Verstreuung oder Bestattung stattfinden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Trauergespräch mit einer Pfarrperson bietet den Raum, um das zu besprechen. Gemeinsam kann überlegt werden, wie sich persönliche Vorstellungen mit der kirchlichen Praxis und dem christlichen Verständnis von Abschied und Hoffnung verbinden lassen.
Neu! Wie steht die EKHN zu Trends wie "Tree of Life", "Asche im Schmuck" oder "digitale Gedenkorte"?
Viele neue Formen des Erinnerns – wie Bestattungen unter Bäumen („Tree of Life“), Schmuckstücke mit Asche oder digitale Gedenkseiten – können für Angehörige tröstlich und persönlich bedeutsam sein. Die evangelische Kirche nimmt diese Entwicklungen ernst und begleitet Trauernde auch dort, wo neue Rituale entstehen.
Wer einen digitalen Erinnerungsort sucht, findet mit www.gedenkenswert.de ein kirchlich getragenes, werbefreies Portal für persönliche Gedenkseiten, virtuelle Kerzen und Kondolenzbotschaften.
Gleichzeitig lädt die EKHN dazu ein, über die Bedeutung gemeinschaftlicher und nachhaltiger Erinnerungsorte nachzudenken. Im Gespräch mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer lässt sich klären, wie persönliche Wünsche mit der kirchlichen Praxis verbunden werden können.
Neu! Passt es zum evangelischen Verständnis, wenn mein Haustier und ich nach dem Tod auf derselben Grabstelle bestattet werden?
Die Kirche nimmt die tiefe Bindung zwischen Mensch und Tier ernst und ist für Menschen auch in ihrer Trauer um ein geliebtes Haustier ansprechbar. Nach evangelischem Verständnis sind Tiere Mitgeschöpfe – Teil von Gottes Schöpfung.
Gleichzeitig bleibt die christliche Bestattung ein religiöser Akt, der mit der Taufe und der Hoffnung auf ein Leben bei Gott verbunden ist. Diese Hoffnung bezieht sich auf den Menschen als Geschöpf mit unverwechselbarer Würde. Eine gemeinsame Grabstelle mit einem Tier ist somit eine besondere Situation.
Vereinzelt gibt es in Deutschland Friedhöfe, auf denen spezielle Flächen für Mensch-Tier- Gräber ausgewiesen sind. Ob solche Formen künftig auch in anderen Bundesländern möglich werden, hängt von rechtlichen Entwicklungen und lokalen Friedhofssatzungen ab.
Die EKHN empfiehlt, solche Wünsche in einem Gespräch mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer zu besprechen. Selbst wenn eine gemeinsame Bestattung nicht möglich sein sollte, kann die Beziehung zum Tier besonders gewürdigt werden – etwa durch Worte, Symbole oder Rituale.
Worum geht es bei der Bestattung in einem Ruheforst, Friedwald oder Friedpark?
Ruheforste sind weniger erkennbar und liegen außerhalb von Dorf oder Stadt. Auch hier besteht die Möglichkeit einer christlichen Trauerfeier in Begleitung einer evangelischen Pfarrerin oder eines Pfarrers. Die Asche Verstorbener wird in einem Waldgebiet in einer biologisch abbaubaren Urne zwischen den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Am Baumstamm wird eine Plakette angebracht, die den Begräbnisort erkennbar macht, nach Wunsch wird auch eine Namensplakette an den Baum geschraubt. An einem Baum kann die Asche einzelner Personen oder – mit der Zeit – ganzer Familien bestattet werden. Der Baum ist Grab und Grabmal zugleich; die Grabpflege entfällt. Inzwischen bieten auch manche öffentliche Friedhöfe solche Formen der Bestattung an.
Häufig gestellt Fragen (FAQs) rund um klassische Bestattungsformen:
Neu! Legt die evangelische Kirche besonderen Wert auf die Bestattung auf einem Friedhof?
Der Umgang mit den Toten hat sich geschichtlich entwickelt. Das Friedhofswesen mit all seinen Veränderungen gehört dazu. Die evangelische Kirche misst der Bestattung auf einem Friedhof eine besondere Bedeutung bei. Nicht aus Prinzip – sondern, weil Friedhöfe dem christlichen Verständnis der Sorge und der Hoffnung für die Verstorbenen besonders sichtbar Ausdruck verleihen. Sie sind Orte des Abschieds und der würdevollen Erinnerung – für Angehörige und die ganze Gemeinschaft.
Die kirchliche Bestattung ist ein gottesdienstliches Geschehen, das öffentlich stattfindet. So wird die Verbundenheit mit der christlichen Gemeinschaft sichtbar. Der Friedhof als Ort der letzten Ruhe steht dabei für die Hoffnung auf Auferstehung und für die Gewissheit, dass jeder Mensch in Gottes Hand geborgen ist. Aus christlicher Sicht sind Leib und Seele untrennbar verbunden – zu Lebzeiten, im Tod, im Ewigen Leben. Deswegen kommt dem Ort, an dem die Überreste des einst lebendigen Menschen verwahrt werden, eine besondere Bedeutung zu.
Auf dem Gebiet von Rheinland-Pfalz sind auch alternative Formen wie Flussbestattungen oder die Aufbewahrung von Urnen zu Hause gesetzlich gestattet. Dennoch empfiehlt die EKHN die Beisetzung auf einem Friedhof, einem Begräbniswald oder in einem Kolumbarium. Vor allem der Friedhof ist Ausdruck christlicher Hoffnung, jederzeit zugänglich und Teil gelebter Trauerkultur.
Andere Formen und Orte der Bestattung sind aus kirchlicher Perspektive kein Tabu. Die Hoffnung auf das neue, ewige Leben aus Gott lässt sich in vielen Zusammenhängen feiern. Sollten sich Trauernde alternative Formen wünschen, bietet sich das Trauergespräch mit der evangelischen Pfarrerin oder dem Pfarrer an, um gemeinsam eine stimmige Form des Abschieds zu finden.
Worum geht es bei der Erdbestattung?
„Erde zu Erde, Asche zu Asche, Staub zum Staube“ – mit diesen Worten werden seit Jahrhunderten Verstorbene beerdigt. Sie werden in einem Sarg in die Erde gelegt, aus der ihr Leib nach biblischem Verständnis geschaffen wurde (Schöpfungsgeschichte, 1. Buch Mose 1). Demzufolge wird bei der Erdbestattung der Körper in einem Sarg der Erde übergeben, „von der er genommen ist“. Die Angehörigen nehmen am Abschied unmittelbar teil. Sie gehen zu Fuß mit zur Grabstelle und sehen, wo sich die letzte Ruhestätte befindet. Auf diese Weise wird der Abschied begreiflich.
Worum geht es bei der Feuerbestattung oder der Urnenbestattung?
Auch die Urnenbeisetzung wird auf Wunsch von der evangelischen Pfarrerin oder dem Pfarrer begleitet.
Viele Menschen entscheiden sich zu Lebzeiten, auch aus praktischen Erwägungen, für eine Feuerbestattung. Sie erfordert nur ein kleines Urnengrab bzw. weniger Platz im Familiengrab. Auch sind die Kosten für das Grab und die anschließende Grabpflege nicht so hoch wie bei einer Erdbestattung. Jedoch sind bei dieser Bestattungsform einige traditionelle Abschiedszeremonien nicht oder nur eingeschränkt möglich. Je nach Kommune bestehen für die Einäscherung Wartezeiten von bis zu mehreren Wochen. Die Trauergemeinde verabschiedet sich also nach dem Trauergottesdienst aus der Trauerhalle, ohne den verstorbenen Menschen zur letzten Ruhestätte begleiten zu können. Erst mit größerem zeitlichen Abstand erfolgt die Urnenbeisetzung, der meist nur die engsten Angehörigen beiwohnen. In seltenen Fällen wird der Trauergottesdienst mit der Urnenbeisetzung verbunden. Dann wird die Urne statt des Sargs, umgeben von Kerzen, Kränzen und Blumen, in der Trauerhalle aufgebahrt. Die Urnenbeisetzung schließt sich in diesem Fall an die Trauerfeier an.
Die Beisetzung der Urne kann in einem Erdgrab erfolgen, in einem speziellen Urnengräberfeld oder in einer Urnenwand.
Worum geht es bei der Seebestattung?
Hierbei handelt es sich um eine Urnenbeisetzung im offenen Meer. Während der Fahrt zur Beisetzungsstelle wird die Urne in der Kajüte aufgebahrt. An der Beisetzungsstelle angekommen, wird die wasserlösliche Urne vom Kapitän an einem Seil im Meer versenkt. Die Angehörigen können der Zeremonie beiwohnen und erhalten eine Urkunde mit der genauen Position, an der die Urne ins Meer herabgelassen wurde.
Worum geht es bei der anonymen Bestattung?
Bei einer anonymen Bestattung wird die Urne in einem Feld von anonymen Gräbern, wie zum Beispiel unter einer größeren Rasenfläche, beigesetzt. Die genaue Lage innerhalb des Grabfeldes wird nicht bekannt gegeben. Eine Teilnahme der Hinterbliebenen an der Beisetzung der Urne ist nicht an allen Orten üblich.
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