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Klage gegen Sonderöffnungen

Kein Sonntags-Freifahrtschein in der Corona-Pandemie

bbiewIm Auftrag der Allianz für den freien Sonntag Hessen stellte Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kühn beim Verwaltungsgerichtshof einen Antrag gegen die fortgesetzten Sonderöffnungen am Sonntag.

Die Allianz für den freien Sonntag Hessen hat Klage gegen die andauernden Sonderöffnungen am Sonntag in der Corona-Zeit eingereicht. Beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) wurde ein entsprechender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren gegen das Land Hessen gestellt.

„Auch in Corona-Zeiten hat sich die Hessische Landesregierung bei der ausnahmsweisen Vergabe von sonntäglichen Ladenöffnungen an Gesetz und Recht zu halten“, erklärte Bernhard Schiederig, Fachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen und Aktiver in der „Allianz für den freien Sonntag“: „Wir haben lange geduldig darauf gewartet, dass die angeblich aus der Pandemie ‚geborene‘ Sonderöffnung an Sonntagen dann beendet wird, wenn alle Geschäfte wieder unter fast normalen Bedingungen öffnen dürfen.“

Versorgung ist auch ohne Sonntagsöffnung gesichert

Doch nichts Erkennbares sei geschehen. Dagegen sei in Rheinland-Pfalz die Corona-Verordnung schon am 7. April widerrufen worden, weil sich herausgestellt habe, dass die Versorgung der Bevölkerung nunmehr auch ohne die Öffnung an Sonn- und Feiertagen sichergestellt sei. Während im Nachbarbundesland keine verkaufsoffenen Sonntage mehr stattfinden dürften, hätten die politisch Verantwortlichen in Hessen dem Einzelhandel weiter die Sonderöffnungen ermöglicht. „Dieser ‚Freifahrtschein‘ muss endlich aus der Corona-Verordnung ersatzlos gestrichen werden“, so Schiederig.

Sonntagsruhe hat Verfassungsrang

Im Auftrag der „Allianz für den Freien Sonntag Hessen“ hat Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kühn (Leipzig) den VGH aufgefordert, die Gültigkeit einer Rechtsverordnung zur Beschäftigung an Sonntagen zu überprüfen. In seiner Antragsschrift verweist Dr. Kühn darauf, dass die in Hessen durch die Corona-Verordnung mögliche „Öffnung an mehreren Sonntagen in Folge“ in „besonderem Maße dem Gebot der Sonntagsruhe“ widerspreche. Denn hier werde „der verfassungsrechtlich vorgegebene Wochenrhythmus über einen langen Zeitraum außer Kraft gesetzt“, wodurch dieser Rhythmus nicht mehr erkennbar sei“.

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ist über ihr Zentrum gesellschaftliche Verantwortung Mitglied der Allianz für den freien Sonntag, in der auch Einrichtungen und Organisationen der Katholischen Kirche mitwirken.

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