ekhn2030
Neues von der Synode im Herbst 2024
© Volker Rahn08.12.2024 pwb Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Von Peter Bernecker
Bericht der Kirchenleitung: Update zu ekhn2030
Der Transformationsprozess ekhn2030 prägt die strategische Neuausrichtung der EKHN. Der vorliegende Bericht bietet eine Übersicht über den aktuellen Stand, die erreichten Ziele und die nächsten Schritte.
1. Was haben wir erreicht?
In der Synodaltagung vorgelegte Synodenbeschlüsse und Strukturveränderungen
- Strategische Ziele der Kirchenentwicklung (Drs. 53/24 B) Sie beschreiben eine klare Ausrichtung der Kirchenentwicklung der EKHN.
- Eckpunkte zur Verwaltungsentwicklung (Drs. 54/24 B): Eine neue Verwaltungsstruktur wird von den Nachbarschaftsräumen her gedacht.
- Jugendcheck (Drs. 78/24 B): Der beschlossene Check bewertet systematisch die Auswirkungen von Kirchengesetzen auf junge Menschen.
Klimaschutz und Nachhaltigkeit
- Zwölf Sofortmaßnahmen, darunter ein Programm für PV-Dachanlagen und Heizungsoptimierung, wurden gestartet.
- Der Klimaschutzplan für 2026–2027 ist in Arbeit und wird mit dem neuen Klimaschutzgesetz abgestimmt.
Verkündigung und Personal
- Das Projekt zur Mitarbeitendenbindung und -gewinnung („MaBIG“) entwickelt eine EKHN-weite Arbeitgebermarke mit klaren Kernbotschaften und einer Karriereseite, um die Personalgewinnung zu stärken.
- Verkündigungsteams: Eine Fokusgruppe hat Fragen zu Rollen und Aufgaben bearbeitet. Begleitet von einem Soundingboard, das die übergreifende Abstimmung koordiniert und Ansprechpartner für fachliche Fragen ist. Impulse und FAQs stehen digital zur Verfügung, und seit September 2024 läuft eine unterstützende Impulsreihe.
2. Wo stehen wir gerade?
Einsparungen und Investitionen
Das Monitoring zeigt bisherige Einsparungen von 110,5 Millionen Euro, bleibt aber hinter dem Ziel von 140 Millionen Euro zurück. Angesichts der Entwicklungen von Kirchensteuer und Mitgliederzahlen könnte ein langfristiger Einsparbedarf 185 Millionen Euro notwendig werden.
Viele Arbeitspakete trugen bereits zur Einsparung bei. Weitere Potenziale bieten insbesondere:
- AP 2 (Pfarrstellen und Verkündigungsdienst): Rund 8,5 Millionen Euro durch Anpassungen in der Pfarrstellenbemessung und Absenkung der Altersgrenze zur Verbeamtung bis 2030.
- AP 9 (Handlungsfelder und Zentren): Einsparungen durch die Konzentration auf priorisierte Handlungsfelder.
- QT 5 (Verwaltungsentwicklung): 12,5 Millionen Euro durch effiziente Strukturen, Digitalisierung und medienbruchfreie Abläufe.
- Prüfauftrag 4 und 5: Zusätzliche Optimierungen bei Verwaltung und besonderen Zuweisungen.
Gleichzeitig sind Investitionen in innovative Projekte, Personalgewinnung und Digitalisierung essenziell, um die EKHN zukunftsfähig zu machen.
Weiterentwicklung zentraler Themen
- Nachbarschaftsräume: Klare Leitungsstrukturen und Musterdienstordnungen werden etabliert.
- Innovative Projekte: Der Fonds „Neue Ideen kirchlicher Praxis“ fördert erste Projekte, die in Umsetzung oder Erprobung sind.
- Verwaltungsstruktur: Der Fokus liegt auf einer dezentralen, digitalisierten und bedarfsorientierten Verwaltung, orientiert an den Nachbarschaftsräumen. Pilotprojekte und Validierungen sind geplant.
3. Was kommt als Nächstes?
- Frühjahr 2025: Vier regionale Veranstaltungen, darunter eine digitale, bieten Raum für Dialog zu den strategischen Zielen von ekhn2030 und deren Umsetzung.
- Innovative Formate: Ein Barcamp fördert den Austausch zu Themen, die viele bewegen.
- Zentrale Projekte: Fertigstellung der Nachhaltigkeitsstrategie, Vorstellung eines Klimaschutzplans und Ausbau digitaler Werkzeuge.
Stand der Erarbeitung in den Arbeitspaketen: In der Drucksache tabellarisch S. 12-27.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kirchenrecht-ekhn.de/synodalds/57046.pdf
Quelle: Drucksache Nr. 52/24
Strategische Ziele der Kirchenentwicklung
Die strategischen Ziele der Kirchenentwicklung (Drs. 53/24 B) beschreiben eine klare Ausrichtung der Kirchenentwicklung der EKHN. Sie wurden auf der Herbstsynode nicht beschlossen, um den Ausschüssen bis zur nächsten Synode ausreichend Zeit zur Beratung zu geben.
Den Text der Drucksache finden Sie hier: www.kirchenrecht-ekhn.de/synodalds/56981.pdf
Einführung des Jugendchecks - die Perspektive junger Menschen im Blick
Um die Lebensrealitäten der jungen Generation in kirchliche Entscheidungsprozesse einzubeziehen, hat die Kirchensynode der EKHN im November 2023 die Einführung eines Jugendchecks beschlossen. Diese wirkungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung überprüft systematisch, wie Gesetzesvorhaben junge Menschen betreffen. Damit setzt die EKHN ein klares Zeichen für mehr Generationengerechtigkeit.
Im November 2024 hat die Synode das Konzept der Arbeitsgruppe Jugendcheck verabschiedet. Ziel ist es, den Jugendcheck frühzeitig im Verfahren – bereits vor kirchenleitenden Entscheidungen – durchzuführen, damit die Ergebnisse von Anfang an in die Beratungen einfließen können. Die Evangelische Jugend in Hessen und Nassau e.V. (EJHN) übernimmt die Umsetzung mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, ohne dass zusätzliche Kosten für die Gesamtkirche entstehen.
Das Verfahren ist zweistufig: In einer Vorprüfung wird geklärt, ob ein Vorhaben direkte oder indirekte Auswirkungen auf junge Menschen hat. Nur bei relevanten Ergebnissen folgt eine detaillierte Hauptprüfung. Diese berücksichtigt Lebensbereiche wie Bildung, Familie, Freizeit und Umwelt sowie Dimensionen wie Beteiligungsmöglichkeiten, Schutz vor Gewalt und soziale Beziehungen.
Die Ergebnisse des Jugendchecks stehen den Entscheidungsgremien rechtzeitig zur Verfügung – bei Gesetzesvorhaben bereits zur ersten Lesung, bei Verordnungen zum Zeitpunkt der Beratung. Eine erste Evaluation nach zwei Jahren soll das Verfahren weiter verbessern.
Mehr Informationen und eine grafische Übersicht zum Verfahren finden Sie in der Synoden- Drucksache Nr. 78/24 B.
Ergebnisbericht und Beschlussfassung zu den Eckpunkten einer neuen Verwaltungsstruktur der EKHN
Neuausrichtung der Verwaltung in der EKHN: Ein mutiger Schritt in die Zukunft
Die Kirchensynode hat die Beschlussvorlage zur Verwaltungsentwicklung (Drs. 54/24) mit wenigen Ergänzungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit einem Sparziel von 12,5 Millionen Euro jährlich soll die Reform einen wesentlichen Beitrag zur Gesamtsparsumme des ekhn2030-Prozesses leisten. Gleichzeitig wird die Verwaltung vor Ort gestärkt, um Haupt- und Ehrenamtliche zu entlasten. Synodale Ausschüsse begleiten die Transformation, während die Kirchenleitung regelmäßig über den Fortschritt berichtet.
Die EKHN steht vor großen Herausforderungen: Rückläufige Kirchenmitgliederzahlen und begrenzte finanzielle Ressourcen machen ein Umdenken notwendig. Im Fokus der Verwaltungsentwicklung stehen die Nachbarschaftsräume, die zukünftig das Zentrum des kirchengemeindlichen Lebens sein sollen. Hier sind die Kernpunkte der geplanten Reform:
1. Nachbarschaftsräume als Herzstück der Organisation
Die Nachbarschaftsräume (NBR) werden zusätzlich zur zentralen Einheit der kirchlichen Verwaltung. Gemeindebüros werden zusammengeführt, und die Rolle der hauptberuflichen Verwaltungsleitung wird eingeführt. Diese übernimmt operative Verwaltungsaufgaben und entlastet Ehrenamtliche und Mitglieder im hauptamtlichen Verkündigungsteam durch professionelle Koordination und Entscheidungsunterstützung. Die Verwaltungsleitung agiert als Schnittstelle zwischen den lokalen Gemeinden und den überregionalen Strukturen.
Zentrale Aufgaben der Verwaltungsleitung:
⦁ Operative Verantwortung für Verwaltungsteams
⦁ Unterstützung des Leitungsorgans vor Ort
⦁ Eigenverantwortliche Umsetzung von Finanz- und Personalaufgaben
⦁ Koordination von Digitalisierungsvorhaben
2. Dienstleistungszentren (DLZ): Bündelung überregionaler Aufgaben
Es wird geprüft, ob die bisherigen Regionalverwaltungen aufgelöst und durch spezialisierte Dienstleistungszentren ersetzt werden. Diese können Aufgaben in den Bereichen Finanzen, Personal und Bau übernehmen; weitere Aufgabenbereiche sind denkbar. Durch klare Zuständigkeiten und standardisierte Prozesse sollen Effizienz und Qualität erhöht werden.
Ein Beispiel: Rechnungsbearbeitung und Personalprozesse, die bisher über mehrere Ebenen verteilt waren, werden entweder vor Ort oder in den DLZ zentralisiert. Dies reduziert den Abstimmungsaufwand und vermeidet Doppelarbeit.
3. Digitalisierung als Schlüsselfaktor
Die Digitalisierung spielt eine entscheidende Rolle in der Transformation. Prozesse wie Rechnungswesen, Personalverwaltung und Dokumentenmanagement sollen weitgehend papierlos und automatisiert erfolgen. Das Ziel ist nicht nur, Zeit zu sparen, sondern auch Kosten zu senken. Allein die Digitalisierung der Rechnungsbearbeitung verspricht Einsparungen von über 3 Millionen Euro jährlich.
4. 12,5 Millionen einsparen: Mit Unterstützung zur Transformation
Die EKHN strebt mit der Verwaltungsreform Einsparungen von mindestens 12,5 Millionen Euro jährlich an und stellt für die Umsetzung zusätzlich ein Transformationsbudget von 3,5 Millionen Euro bereit. Dieses Budget dient dem kontinuierlichen und zielgerichteten Umbau der Verwaltung
5. Ein Kulturwandel in der Verwaltung
Die Umstrukturierung ist mehr als eine organisatorische Reform – sie bedeutet einen Kulturwandel. Weg von isolierten Verwaltungsebenen, hin zu einer gemeinsamen Kirchenverwaltung. Klare Rollen und Verantwortlichkeiten sollen die Zusammenarbeit erleichtern und die Entscheidungswege verkürzen.
Der Weg in die Zukunft
Die geplanten Änderungen sollen schrittweise bis 2030 umgesetzt werden. Pilotprojekte in Nachbarschaftsräumen testen und verfeinern die Konzepte. Parallel berichtet die Kirchenleitung regelmäßig über den Fortschritt.
Für die vollständige Umsetzung sind weitere Synodenbeschlüsse nötig, etwa zur genauen Ausgestaltung der Dienstleistungszentren oder zur Klärung der Anstellungsträgerschaft der Verwaltungsleitungen. Diese Entscheidungen sichern, dass der Transformationsprozess tragfähig bleibt.
Mit dieser Reform stellt die EKHN sicher, dass sie auch bei knapperen Ressourcen vor Ort präsent bleibt – effizient, nachhaltig, zukunftsorientiert.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Drucksache Nr. 54/24
Synodenanträge und Änderungen an der Drucksache
Die Kirchensynode hat die überarbeitete Beschlussvorlage (Drs. 54/24) zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Beratungen wurden inhaltliche und sprachliche Anpassungen vorgenommen, die in der geänderten Fassung der Drucksache berücksichtigt und im nächsten Amtsblatt veröffentlicht werden.
Ergänzend wurden mehrere synodale Anträge gestellt, die sowohl konkrete Prüfaufträge an die Kirchenleitung als auch strategische Anregungen für die Weiterentwicklung der Verwaltungsstruktur umfassen. Dazu zählen:
- Erprobung und Evaluierung:
In 2025/26 soll eine Erprobung und Evaluierung in einzelnen Nachbarschaftsräumen erfolgen, bevor eine EKHN-weite Umsetzung in 2026/27 angestrebt wird. - Vergleichsberechnungen:
Die Synode fordert Vergleichsberechnungen, die u.a. zeigen, dass Dienstleistungszentren in gesamtkirchlicher Trägerschaft wirtschaftlicher sind als die bisherige Organisationsstruktur. - Berichtspflichten und Prüfaufträge:
⦁ Frühjahrs- und Herbstsynoden 2025: Regelmäßige Berichte zur Einsparung und Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung.
⦁ Herbsttagung 2025: Prüfberichte zu Verwaltungsleitungen und möglichem Dienstleistungszentrum für Kindertagesstätten. - Anregungen zur Umsetzung:
⦁ Entwicklung von Personalbemessungskriterien für Büros der Nachbarschaftsräume.
⦁ Sicherstellung von Büroflächen für Verwaltungsleitungen.
⦁ Priorisierung der Digitalisierung als Grundlage für Strukturveränderungen.
Die geänderte Fassung der Drucksache wird veröffentlicht und bildet die Grundlage für die weiteren Schritte der Verwaltungsentwicklung.
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