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Streit um Ladenöffnung

Kein Sonntagsverkauf ohne Anlass

bbiew"Stell dir vor, es ist Sonntag geöffnet und keiner geht hin"

Die Bürgermeister von 88 hessischen Städten und Gemeinden – darunter fünf aus dem Gebiet des Evangelischen Dekanats Bergstraße – sowie Dachorganisationen der hessischen Wirtschaft haben in einem offenen Brief die geplante Neuregelung zur Sonntagsöffnung kritisiert. Die Allianz für den freien Sonntag Hessen bezeichnet den offenen Brief dagegen als „versuchte Irreführung“ des Hessischen Landtags

Die Bürgermeister und Wirtschaftsvertreter betonen in ihrem Schreiben, dass sich die geplante Neuregelung sich als „bundesweit restriktivste Bestimmung zur Ladenöffnung“ erweisen würde. Verkaufsoffene Sonntage könnten dann kaum noch stattfinden. Zu den Unterzeichnern gehören die Bürgermeister von Bensheim, Biblis, Einhausen, Fürth und Viernheim.

Konkreter Anlass oder öffentliches Interesse?

Sie sprechen sich dafür aus den so genannten Anlassbezug aus dem Ladenöffnnugsgesetz zu streichen. Danach muss es für die Sonntagsöffnung einen konkreten Anlass geben. Die Unterzeichner fordern stattdessen das „öffentliche Interesse“ als neuen und einzigen Sachgrund in das hessische Ladenöffnungsgesetz aufzunehmen. Dies habe das Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform erklärt.

Der freie Sonntag hat Verfassungsrang

Dem widerspricht die hessische Allianz für den freien Sonntag, zu der auch das Zentrum gesellschaftliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gehört. Das Bundesverfassungsgericht habe das genaue Gegenteil erklärt. Ein allgemeines „öffentliche Interesse“ ohne konkretes Schutzkonzept für den freien Sonntag reiche nicht aus. Die Allianz für den freien Sonntag zitiert aus dem entsprechechenden Urteil zum Berliner Ladenöffnungsgesetz vom 1. Dezember 2009: „Das Schutzkonzept, das den Regelungen zur Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen im Land Berlin zugrunde liegt, wird der Schutzverpflichtung des Landesgesetzgebers nicht hinreichend gerecht“. Das Bundesverfassungsgericht verweist dabei ausdrücklich auf Artikel 140 des Grundgesetzes: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“

Das hessische Ladenöffnungsgesetz läuft Ende des Jahres aus und muss novelliert werden. Gemeinden ist es derzeit erlaubt, an bis zu vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr Geschäfte öffnen zu lassen, wenn es dafür einen Anlass in Form von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gibt.

Das Evangelische Dekanat Bergstraße ist Gründungsmitglied der Allianz für den freien Sonntag in der Region Starkenburg. In der Gründungserklärung heißt es: „Die Zahl derjenigen, die sonntags und am Wochenende arbeiten müssen, steigt stetig. Die „Rund-um-die- Uhr-Gesellschaft“, die immer weniger verlässliche gemeinsame freie Zeiten für die Familie, die Freunde und die Freizeitgestaltung kennt, wird durch eine starke Zunahme von Samstags-, Abend- und Nachtarbeit begleitet. Dieser Entwicklung wollen wir entgegenwirken und uns für den gemeinsamen freien Sonntag und das freie Wochenende einsetzen. Es geht darum, den Rhythmus zwischen Arbeit und Ruhe um der Menschen willen zu erhalten und den Menschen eindeutig in den Mittelpunkt allen wirtschaftlichen Handelns zu stellen.“

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